Ausländisches Wirtschaftsrecht

Recht kompakt Chile

Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Chile bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Die Republik Chile (República de Chile) ist eine präsidiale Demokratie.

    Gesetzgebungsverfahren

    Der Präsident ist in der chilenischen Verfassung Staatsoberhaupt und zugleich Regierungschef (Art. 24 Constitución Política de la República de Chile - CPRC). Die Amtszeit des Präsidenten beträgt vier Jahre.

    Die gesetzgebende Gewalt ist der Kongress (Congreso Nacional), der aus dem Senat (Senado) und der Abgeordnetenkammer (Cámara de Diputados) besteht. Der Senat setzt sich aus 43 Senatoren zusammen, die für eine Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt werden. Die Abgeordnetenkammer besteht aus 155 Abgeordneten und wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.

    Das Recht zur Einbringung von Gesetzesinitiativen haben der Präsident und die Abgeordneten sowie die Senatoren. Dem Präsidenten kommt dabei in vielen Bereichen wie zum Beispiel im Finanzbereich ein Exklusivrecht zur Gesetzesinitiative (Mensaje) zu (Art. 63 CPRC). Ein Gesetz kann ansonsten auf Initiative (Moción) von Abgeordneten oder Senatoren eingebracht werden und muss dabei von entweder von bis zu zehn Abgeordneten oder bis zu fünf Senatoren unterzeichnet werden (Art. 65 CPRC).

    Gesetze werden in der Regel mit einfacher Mehrheit beschlossen. Für bestimmte Gesetze sind allerdings andere Mehrheiten erforderlich (Art. 66 CPRC). So bedarf beispielsweise eine Änderung der chilenischen Verfassung grundsätzlich einer Mehrheit von drei Fünfteln.

    Nach Verabschiedung eines Gesetzes hat der Präsident innerhalb von zehn Tagen ein sogenanntes Verkündungsdekret (Decreto Promulgatorio) zu erlassen, in dem das neue Gesetz und sein ordnungsgemäßes Zustandekommen bestätigt werden.

    Die Gesetze werden im Amtsblatt „Diario Oficial“ veröffentlicht. 

    Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

    Chile ist Mitglied verschiedener internationaler Organisationen, wie der Welthandelsorganisation (WTO - World Trade Organisation), der Konvention von Montevideo (Montevideo Convention on the Rights and Duties of States) und der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsgemeinschaft (APEC - Asia-Pacific Economic Cooperation). Zudem ist Chile assoziiertes Mitglied des Mercosur (Mercado Común del Sur) und der Andengemeinschaft (CAN - Comunidad Andina de Naciones). In 2010 ist Chile nach Mexiko als zweites südamerikanisches Land Mitglied der OECD geworden.  

    Sonstiges

    Freihandelsabkommen

    Chile hat 33 Freihandelsabkommen abgeschlossen, die 64 Länder einbeziehen. Diese repräsentieren über 60 Prozent der Weltbevölkerung und machen Chile zu einem der Länder mit den meisten Handelsabkommen der Welt. Zwischen der Europäischen Union und Chile besteht seit 2005 ein Assoziationsabkommen über Politischen Dialog, Wirtschaft und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Wichtiger Bestandteil des Abkommens war die Errichtung einer Freihandelszone. Der Wirtschaftsteil des Abkommens ist bereits 2003 in Kraft getreten. Des Weiteren ist Chile Mitglied der 2011 gegründeten Pazifikallianz (Alianza del Pacífico).

    Handelspartner Deutschlands

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes belegte Chile in der Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel des Jahres 2022 mit einem Umsatz (Exporte + Importe) von rund 4,1 Mrd. Euro Platz 58. Die Exporte nach Chile haben ein Volumen von rund 2,8 Mrd. Euro (Platz 53 der Bestimmungsländer). 



    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

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  • Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für Chile am 1. März 1991 in Kraft getreten.

    Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist für Chile am 1. März 1991 in Kraft getreten.

    Dabei ist zu beachten, dass das UN-Kaufrecht automatisch anwendbar ist, wenn sein Anwendungsbereich eröffnet ist (Art. 1ff. CISG). Dies ist bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen der Fall. Allerdings können die Parteien die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts Ausdrücklich ausschließen (Artikel 6 CISG). Wann ein solcher Ausschluss sinnvoll ist, hängt vom dem jeweiligen Einzelfall ab.

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  • Das Gewährleistungsrecht in Chile ist im Zivilgesetzbuch (Código Civil) und im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) geregelt.

    Rechtsgrundlage

    Im Zivilgesetzbuch sind die Gewährleistungsrechte bei Rechts- und Sachmängeln (Art. 1.837 bis 1.870 - Código Civil, CC) geregelt. Im Folgenden wird nur auf die Sachmängelhaftung eingegangen.

    Vorliegen eines Mangels

    Ein Sachmangel liegt vor, wenn die verkaufte Sache zum Zeitpunkt des Kaufes aufgrund eines Mangels zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet ist oder der bestimmungsgemäße Gebrauch derart beeinträchtigt ist, dass der Käufer die Sache nicht erworben oder nur einen geringeren Kaufpreis gezahlt hätte, und der Verkäufer den Käufer nicht auf den Mangel hingewiesen hat (Art. 1.858 CC). Dabei unterfallen dem Mängelbegriff nur verdeckte Mängel (vicios redhibitorio), für offene Mängel muss der Verkäufer nicht haften.

    Gewährleistungsansprüche

    Liegt ein Mangel vor, so stehen dem Käufer folgende Rechte zu:

    • der Käufer kann Erfüllung des Vertrages verlangen (Art. 1.860 CC);
    • des Weiteren hat der Käufer einen Anspruch auf Wandelung (acción redhibitoria) und kann die Auflösung des Vertrages verlangen, sofern der Verkäufer keine Kenntnis vom Mangel hatte (Art. 1.857 in Verbindung mit 1.837 CC);
    • alternativ kann der Käufer den Kaufpreis mindern (Art. 1.860 CC);
    • hatte der Verkäufer Kenntnis vom Mangel oder waren die Mängel derartig beschaffen, dass er sie aufgrund seiner Sachkenntnis hätte kennen müssen, so kann der Käufer zudem Schadensersatz verlangen (Art. 1.861 CC).

    Liegen nur geringere Beanstandungen vor, bei denen die Sache trotz Mängel zum normalen Gebrauch geeignet bleibt, kann der Käufer nur Minderung verlangen (Art. 1.868 CC).

    Ausschluss der Gewährleistung

    Die Parteien haben die Möglichkeit, außer im Falle von Arglist, die Vorschriften über die Gewährleistung auszuschließen (Art. 1.859 CC). Zudem haben sie die Möglichkeit, den Haftungsumfang zu erweitern (Art. 1.863 CC).

    Verjährung

    Die Gewährleistungsansprüche müssen spätestens sechs Monate nach Übergabe der Sache geltend gemacht werden; bei unbeweglichen Sachen beträgt die Frist ein Jahr (Art. 1.866 CC). Minderungsansprüche verjähren bei beweglichen Sachen nach einem Jahr, bei unbeweglichen Sachen nach 18 Monaten (Art. 1.869 CC).

    Besonderheiten beim Handelskauf

    Beim Handelskauf, das heißt Käufer und Verkäufer sind Kaufleute, gelten einige Besonderheiten (Art. 130 ff. Código de Comercio, CDC). Der Verkäufer kann vom Käufer die Annahme hinsichtlich der Qualität und Quantität der gekauften Ware verlangen. Hat der Käufer die Ware akzeptiert, so kann er später etwaige Mängel nicht mehr geltend machen. Der Käufer kann sich allerdings ein Untersuchungsrecht vorbehalten, sofern die Verpackung der Waren eine unverzügliche Untersuchung nicht zulässt. In diesem Fall hat der Käufer Mängel in einem Zeitraum von drei Tagen geltend zu machen. Ist der Kauf ein Gattungskauf und wird die Sache wie gesehen (a la vista) erworben, so kann der Käufer grundsätzlich später keine Mängel geltend machen, außer es wurde ein gesondertes Prüfungsrecht vereinbart. Die Gewährleistungsansprüche richten sich dabei nach den Vorschriften des Zivilgesetzbuches (CC).

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  • Das chilenische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel, auch den Eigentumsvorbehalt.

    Akkreditiv

    Ein übliches Instrument zur Sicherung gegen Zahlungsausfall beim Geschäftspartner ist das Akkreditiv, das auch in Chile genutzt wird. Das Akkreditiv ist ein Versprechen der Bank des Importeurs gegenüber dem Exporteur, innerhalb einer Frist und gegen Vorlage der entsprechenden, im Akkreditiv aufgeführten Dokumente, eine bestimmte Zahlung an den Exporteur vorzunehmen. Neben dem Zahlungsversprechen des Importeurs gibt also auch die Bank ein Zahlungsversprechen für die Warenlieferung des Exporteurs ab. Geregelt wird das Akkreditiv im Handelsgesetzbuch (Art. 782 ff. CDC).

    Zudem kennt das chilenische Recht unter anderem den Eigentumsvorbehalt, das Pfandrecht, die Hypothek und die Bürgschaft.

    Eigentumsvorbehalt

    Nach dem chilenischen Zivilgesetzbuch kann ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werden, das heißt der Eigentumsübergang erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Kaufpreiszahlung (Art. 680 CC). Der Verkäufer kann bei Zahlungsverzug zwischen der Geltendmachung des Zahlungsanspruches und des Rücktritts wählen (Art. 1.874 CC). Insofern stehen dem Vorbehaltsverkäufer keine weitergehenden Rechte als einem normalen Verkäufer zu.

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht (prenda) ist geregelt im Zivilgesetzbuch (Art. 2.384 bis 2.406). Des Weiteren finden sich entsprechende Regelungen im Gesetz über das besitzlose Pfandrecht (Ley sobre Prenda sin Desplazamiento, LPD -  Gesetz Nr. 20.190/07).

    Das besitzlose Pfandrecht kann zur Sicherung aller Arten von Verbindlichkeiten (bestehende sowie zukünftige) bestellt werden. Sicherungsgegenstände sind alle körperlichen und unkörperlichen (beispielsweise Konzessionsrechte) beweglichen Sachen. Zur Bestellung bedarf es eines notariellen Vertrages oder der notariellen Beglaubigung der Unterschriften unter einem privat abgeschlossenen Vertrag. Das Pfandrecht ist in einem eigenen Register (Registro de Prenda sin Desplazamiento) einzutragen (Artikel 14 ff. LPD). 

    Hypothek

    Des Weiteren kennt das chilenische Recht das Sicherungsmittel der Hypothek (hipoteca), geregelt im chilenischen Zivilgesetzbuch (Art. 2.407 bis 2.434 CC). Diese kann durch notariellen Vertrag und Registrierung an Immobilien bestellt werden. Durch die Bestellung der Hypothek erhält der Gläubiger ein Verwertungsrecht an der belasteten Immobilie. Voraussetzung für eine Bestellung einer Hypothek durch Parteivereinbarung ist eine vertragliche Einigung über die Bestellung und die Eintragung der Hypothek in das öffentliche Grundbuch (Registro Conservatorio). Der Vertrag ist dabei notariell zu beglaubigen (Artikel 2.409 CC). Die Hypothek ist grundsätzlich akzessorisch zur Hauptforderung, das heißt mit Erlöschen der Hauptforderung erlischt auch die Hypothek (Artikel 2.434 CC).

    Eine Hypothek kann zudem an Schiffen (Art. 866 bis 881 CDC) und an Flugzeugen bestellt werden (Art. 114 bis 125 Código Aeronautico - Gesetz über die Luftfahrt Nr. 18.916/90).

    Bürgschaft

    Ein beliebtes Sicherungsmittel ist das persönliche Sicherungsmittel der Bürgschaft (fianza), die im Zivilgesetzbuch (Art. 2.335 bis 2.383 CC) geregelt ist. Der Bürge (fiador) verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (Schuldner) für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners einzuspringen, falls dieser seine Verbindlichkeit nicht erfüllt (Art. 2.335 CC).

    Die Bürgschaft ist akzessorisch, das heißt ihr Bestehen hängt von dem Bestehen der Hauptforderung ab. Sie kann für bedingte und zukünftige Forderungen, zeitlich befristet oder unter einer Bedingung übernommen werden (Artikel 2.339 CC). Dem Bürgen stehen die gleichen Rechte wie dem Schuldner zu. Er kann außer persönlichen Einreden sämtliche Einreden des Schuldners geltend machen. Insbesondere kann er vom Gläubiger verlangen, zunächst den Schuldner zur Erfüllung der Verbindlichkeit in Anspruch zu nehmen.

    Wird der Bürge hingegen direkt in Anspruch genommen, so kann er die Einrede der Vorausklage geltend machen (Artikel 2.357 CC). Die Einrede kann nur einmal geltend gemacht werden. Sie kann nicht geltend gemacht werden, sofern sich das Vermögen des Schuldners außerhalb von Chile befindet (Artikel 2.359 CC). Der Bürge kann seine Kosten - die Hauptschuld nebst Zinsen und sonstige Kosten sowie etwaigen Schadensersatz - vom Schuldner ersetzt verlangen. Voraussetzung dafür ist die Benachrichtigung des Schuldners vor der Zahlung der Verbindlichkeit durch den Bürgen (Artikel 2.370 CC).

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  • Ein Produkthaftungsgesetz ist in Chile bisher nicht erlassen worden.

    Rechtsgrundlagen

    Die Produkthaftung (responsabilidad de productor) ist in Chile im Zivilgesetzbuch und im Verbraucherschutzgesetz geregelt (Ley Sobre Protección de los Derechos de los Consumidores, LPDC - Gesetz Nr. 19.496/97), die sich zum Teil überschneiden. Das LPDC wurde durch einen Dekret (Decreto con Fuerza de Ley, DFL 3) im Amtsblatt vom 31. Mai 2021 geändert und neu veröffentlicht.

    Haftung nach dem Zivilgesetzbuch

    Bei der Haftung nach den Regelungen des Zivilgesetzbuches ist zwischen einer vertraglichen und außervertraglichen Haftung zu unterscheiden. Eine vertragliche Haftung ergibt sich bei Vertragsverletzungen zum Beispiel aus den Vorschriften über die Gewährleistung. Die außervertragliche Haftung ergibt sich aus den Vorschriften des Zivilgesetzbuches (Art. 2.314 ff. CC). Einen Unterschied zwischen Produzenten, Großhändlern, Einzelhändlern und Zulieferern trifft das Gesetz dabei nicht.

    Haftung nach dem Verbraucherschutzgesetz

    Im Verbraucherschutzgesetz werden die Haftung von Warenherstellern, die Rechte von Verbrauchern und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Das Gesetz regelt die Beziehung zwischen Endverbraucher und Lieferant und ist auf handels- und zivilrechtliche Rechtsgeschäfte anwendbar. Die Vorschriften können nicht abbedungen oder eingeschränkt werden.

    Der Lieferant haftet vor allem unter anderem für folgende Fälle (Art. 20 LPDC): i) Produkte, die bestimmten Qualitäts- und Sicherheitsstandards unterliegen und nicht den vorgeschriebenen Regelungen entsprechen; ii) die vertragsgegenständliche Sache weist versteckte Mängel auf, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch ausschließen; iii) Bestandteile des Produktes entsprechen nicht der vorgeschriebenen Produktkennzeichnung oder iv) falsche Angaben in der Bewerbung des Produktes.

    Zudem müssen Angaben über Dienstleistungen und Waren zweckmäßig und wahr sein. Sofern ein Produkt potentiell schädigend ist, sind besondere Informationspflichten zu beachten.

    Der Verbraucher kann bei einem fehlerhaften Produkt oder einem sonstigen Verstoß gegen das Verbraucherschutzgesetz zwischen unentgeltlicher Reparatur/Nachbesserung, Umtausch oder Rückerstattung des Kaufpreises wählen (Art. 19 LPDC) . Bei einem entstandenen Schaden hat der Verbraucher zudem einen Anspruch auf Schadensersatz.

    Diese Rechte muss der Verbraucher, falls kein darüber hinausgehender Garantiezeitraum vereinbart wurde, innerhalb von sechs Monaten ausüben. Der Verbraucher, der sich für eine Reparatur des Produkts entscheidet, kann diese unterschiedslos beim Verkäufer, beim Hersteller oder beim Importeur beantragen. Der Lieferant, der das Produkt vermarktet hat, und der Importeur, der es verkauft oder geliefert hat, haften gesamtschuldnerisch für den Schaden, der dem Verbraucher entstanden ist (Art. 21 LPDC). Bei bestimmten Verstößen gegen das Verbraucherschutzgesetz drohen Bußgelder. 

    Die zuständige Behörde für Verbraucherschutz ist das Nationale Verbraucheramt (Servicio Nacional del Consumidor).

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

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  • Ausländer genießen in Chile nahezu die gleichen Rechte hinsichtlich des Erwerbs von Immobilien wie chilenische Staatsbürger.

    Die Verfassung sieht teilweise Gleichberechtigung für Ausländer und chilenische Staatsbürger beim Erwerb von Immobilien vor (Art. 19 Absätze 23 und 24 Constitución Política de la República de Chile - CPRC). Um eine Immobilie in Chile zu erwerben, ist eine Ansässigkeit nicht erforderlich, allerdings muss der ausländische Käufer im Besitz einer Steuernummer (Número Tributario) sein. Einschränkungen existieren lediglich bei dem Erwerb von staatlichen Grundstücken. Der Erwerb von staatlichen Grundstücken ist geregelt in den Vorschriften über den Erwerb, Verwaltung und Disposition von Staatsvermögen (Normas sobre Adquisición, Administración y Disposición de Bienes del Estado, Decrecto Ley - DL Nr. 1.939/77). Die Regelungen unterscheiden bei den Beschränkungen zwischen Ausländern aus den an Chile angrenzenden Staaten und Ausländern aus anderen Ländern. 

    Natürliche und juristische Personen aus den an Chile angrenzenden Staaten, beziehungsweise juristische Personen, die zu 40 Prozent im Besitz einer ausländischen juristischen Person stehen, dürfen keine Grundstücke oder dingliche Rechte im Grenzgebiet (zona fronteriza) erwerben (Art. 7 DL 1.939/77).

    Ausländer aus anderen, nicht an Chile angrenzenden Staaten, sind insoweit beim Grunderwerb beschränkt (Art. 6 DL 1.939/77), als dass sie keine Grundstücke in einem Grenzstreifen (franja limítrofe) von zehn Kilometern zur chilenischen Grenze oder einem Küstenstreifen (franja costera) von fünf Kilometern zum Meer erwerben dürfen. Neben der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sieht daneben das Gesetz auch bestimmte Ausnahmen vor (etwa bei bestimmten Regionen im Hinblick auf gemeinnützige Organisationen und Ähnliches).

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

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  • Ausländischen Unternehmen stehen verschiedene Arten von Vertriebspartnerschaften zur Verfügung wie die Handelsvertretung oder die Kommission.

    Rechtsgrundlagen

    Eine eigene Gesetzgebung für das Handelsvertreterrecht gibt es in Chile nicht. Die rechtlichen Grundlagen werden dem Zivilgesetzbuch (Código Civil - CC) und dem Handelsgesetzbuch (Código de Comercio - CDC) entnommen, insbesondere den Regelungen über Schuldverhältnisse und Verträge (Art. 1.437 ff. CC), den Vorschriften über den Auftrag (Art. 2.116 ff. CC) sowie den Regelungen über den Handelsauftrag (Art. 233 ff. CDC). 

    Handelsvertreterrecht

    Ein Handelsvertreter ist eine Person, die in dauerhafter Weise gegen Zahlung einer Provision und auf Rechnung ihres Vertragspartners dessen Geschäftsabschlüsse in einem bestimmten Bereich fördert und ermöglicht.  

    Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

    Bei dem Vertrag zwischen Handelsvertreter und dem Auftraggeber handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Der Handelsvertreter hat für von ihm vermittelte Geschäftsabschlüsse einen Anspruch auf Provision. Diesen hat er grundsätzlich auch hinsichtlich solcher Geschäftsabschlüsse, die sein Geschäftsherr in dem ihm zuerkannten Vertragsgebiet ausführt, ohne dass er selbst mitgewirkt hätte. Die Verweigerung oder Vereitelung der Durchführung von den vom Handelsvertreter vermittelten Geschäftsabschlüssen seitens des Prinzipals berühren den Provisionsanspruch theoretisch nicht. In der Praxis wird jedoch häufig ausdrücklich vereinbart, dass ein Provisionsanspruch nur bei abgeschlossenen Geschäften anfällt.

    Handelsvertreter dürfen nicht verschiedene Prinzipale im selben Geschäftsbereich und im selben räumlichen Bezirk vertreten und keine untereinander konkurrierenden Waren anbieten. Wettbewerbs- beziehungsweise Kartellrechtsverletzungen können strafrechtlich geahndet werden.

    Handelsvertretervertrag

    Der Vertretervertrag bedarf keiner besonderen Form, zu Beweiszwecken ist allerdings immer ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen. Dabei sollten grundsätzlich Regelungen über den Vertragsgegenstand, zur Vertragsdauer, zu den Rechten und Pflichten der Parteien, Angaben zur Exklusivitätsvereinbarung, Angaben zur Berechnung und Zahlung der Provision, Angaben zur Kündigung und eine etwaige Gerichtsstandklausel enthalten sein.

    Kündigung des Handelsvertretervertrages

    Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, können von jeder Seite gekündigt werden. Die ordentliche Kündigungsfrist ist entweder zwischen den Parteien vertraglich geregelt oder aber sie ergibt sich aus den Geschäftsgebräuchen. Auf jeden Fall hat die Frist angemessen zu sein. Zeitverträge enden mit Zeitablauf. Vor diesem Zeitpunkt kann gekündigt werden, wenn dies der Vertragstext gestattet oder ein Vertragsbruch der Gegenseite die Kündigung rechtfertigt.

    Kündigt der Geschäftsherr seinem Handelsvertreter ohne dass dieser hierfür einen Anlass gegeben hätte, so steht diesem eine Ausgleichszahlung zu. Deren Höhe hinsichtlich des entgangenen Gewinns bemisst sich anteilig nach dem Betrag der Provisionssumme, die ein Handelsvertreter während der Vertragsdauer erhalten hatte. Auch ist der unmittelbar mit der Kündigung entstandene Schaden zu ersetzen.

    Recht des Kommissionärs

    Das Recht des Kommissionärs ist im Handelsgesetzbuch geregelt (Art. 233 ff. CDC). Ein Kommissionsvertrag kann ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart werden. Der Kommissionär ist unter anderem verpflichtet, den erteilten Auftrag auszuführen (unterschieden wird gemäß Art. 268 CDC, ob dem Kommissionär explizite Anweisungen erteilt wurden oder nicht), dem Kommittenten den Stand der Geschäfte mitzuteilen (Artikel 250 CDC) und dem Kommittenten eine detaillierte Rechnung und Aufstellung seiner Ausgaben und Arbeit auszuhändigen (Artikel 279 ff. CDC). Er darf ohne Erlaubnis des Kommittenten die Ausführung des Geschäfts keiner anderen Person übertragen.

    Darüber hinaus sind im Handelsgesetzbuch Bestimmungen über weitere Hilfspersonen im Handelsverkehr enthalten (Art. 325 ff. CDC), und zwar solchen, die selbstständig (factores de comercio) oder unselbständig (etwa der kaufmännische Angestellte, dependientes de comercio) agieren.

     

     

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  • Ausländische Investoren können sich ohne Beschränkungen an chilenischen Unternehmen beteiligen. 

    Rechtsgrundlagen für Auslandsinvestitionen

    Auf nationaler Ebene ist das Auslandsinvestitionsgesetz (Marco Para la Inversión Extranjera Directa en Chile, MIEDC - Gesetz Nr. 20.848/21) zu beachten.

    Grundsätzlich können ausländische Investoren in nahezu allen Sektoren tätig werden. Zu den Sektoren, in denen Ausländer nicht oder nur restriktiv tätig werden dürfen, gehören die Bereiche Medien und Telekommunikation, die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen und Uran sowie Teilbereiche der Fischerei, der Bergbau sowie die Strom- und Wasserversorgung. 

    Als ausländische Investition gilt eine Investition ab fünf Millionen US-Dollar (US$), die in Form von Geld, Gütern, Reinvestitionen von Gewinnen, Technologien oder Ähnliche, die von einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person getätigt wird (Art. 2 MIEDC). Zudem gilt als Investition eine mindestens 10 prozentige Beteiligung direkte oder indirekte Beteiligung an einem chilenischen Unternehmen, sofern die Beteiligung einen Wert von 5 Millionen US$ hat.

    Das Gesetz räumt ausländischen Investoren unter anderem folgende Rechte ein:

    • freie Repatriierung des investierten Kapitals und von Gewinnen ist garantiert, sofern allen Steuerverpflichtungen nachgekommen wurde (Artikel 5 MIEDC);
    • freier Zugang zum Devisenmarkt sowohl hinsichtlich des eingehenden Kapitals, als auch für den Erwerb der Währung, in der das Kapital oder die Gewinne überwiesen werden (Artikel 6 MIEDC);
    • eingeführte Waren und Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit einem konkreten Investitionsvorhaben stehen, werden von der Umsatzsteuer befreit (Artikel 8 MIEDC).

    Zudem werden ausländische Investoren den inländischen Investoren gleichgestellt (Grundsatz der Nichtdiskriminierung).

    Kapitel XIV der Devisenbestimmungen der chilenischen Zentralbank

    Das Kapitel XIV des Kompendiums der Devisenbestimmungen (Compendio de Normas de Cambios Internacionales - CNCI) ist einschlägig ab einem Investitionsminimum von 1.000 US$. Die Investition wird bei der chilenischen Zentralbank eingetragen. Der Investor erhält eine entsprechende Bescheinigung über das eingebrachte ausländische Kapital, mit welchem er die eingeführten Devisen über Banken frei veräußern darf. Bestimmte Transaktionen, wie die Kapitaleinfuhr, müssen über den formalen Devisenmarkt abgewickelt werden.

    Investitionsförderung

    Das Auslandsinvestitionsgesetz (MIEDC) sieht auch eine gezieltere Förderung von Investitionen aus dem Ausland vor. Ein Ministerausschuss berät die Regierung bei der Erarbeitung einer Strategie zur Förderung von Investitionen. Die staatliche Agentur zur Förderung von Auslandsinvestitionen (InvestChile) wirbt aktiv durch gezielte Maßnahmen und Dienstleistungen um ausländische Investoren.

    Es bestehen zahlreiche Förderprogramme für in Chile gegründete Unternehmen. Gefördert werden auch solche Unternehmen, die sich zu 100 Prozent in ausländischer Hand befinden. Zu den Programmen gehört unter anderem die Unterstützungsinitiative für technologische Investitionsprojekte (Iniciativas de Fomento Integradas, Apoyo a Proyectos de Inversión Tecnológica, IFI - Resolution 56/20) und der Fonds für technologische Entwicklung (Fondo Nacional de Desarrollo Tecnológico y Productivo, FONTEC - Resolution 67/97).

    Die staatliche Gesellschaft zur Produktionsförderung (Corporación de Fomento de Producción, CORFO) ist die wichtigste staatliche Einrichtung im Bereich Investitionsförderung. Neben den Förderprogrammen stellt sie unter anderem Kredite zur Verfügung, womit vor allem kleine, mittlere und Mikro-Unternehmen sowie Innovationen gefördert werden sollen. Des Weiteren übernimmt die CORFO Bürgschaften bei der Beschaffung von Investitionskapital und im Außenhandel.

    Zudem können Anreize bei Investitionen in entlegenen Gebieten des Landes (wie etwa in den Regionen Arica und Parinacota im Norden und in den Regionen Aysén und Magellan und der chilenischen Antarktis) für inländische und ausländische Unternehmen gewährt werden, welche zum Beispiel für die Produktion oder touristische Angebote genutzt werden können.

    Das Auslandsinvestitionsgesetz sieht eine Steuerbegünstigung für ausländische Investitionen dahingehend vor, dass die Umsatzsteuer auf eingeführte Waren und Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit einem konkreten Investitionsvorhaben stehen, entfällt. Weitere Steueranreize werden zudem für Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung gewährt.

    Freie Wirtschaftszonen

    Chile hat zwei Freihandelszonen, die Zona Franca Iquique (ZOFRI) und die Zona Franca Punta Arenas (ZonAustral). Unternehmen sind in diesen Zonen von einer Entrichtung der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer sowie von Einfuhrzollabgaben befreit. Güter können rückexportiert werden, ohne dass Steuern entrichtet werden müssen. Auf Güter, die innerhalb Chiles verkauft werden, werden hingegen Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer erhoben, wenn sie aus der Freizone ausgeführt werden. 

    Bilaterale Investitionsschutzabkommen

    Zwischen Deutschland und Chile besteht ein Investitionsschutzvertrag (Bilateral Investment Treaty - BIT) vom 21. Oktober 1991, der seit 1999 in Kraft ist. Darin sind unter anderem die Gleichbehandlung mit Personen des Empfängerstaates und das Enteignungsverbot geregelt. Auch sind beide Länder Mitglieder vom Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes - ICSID). Chile ist seit 1991 Mitglied von ICSID.

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

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  • In Chile übliche Gesellschaftsformen sind die Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada).

    Gesellschaftsformen

    Als Gesellschaftsformen kennt Chile Aktiengesellschaften (Sociedad Anónima, S.A. und Sociedad por Acciones, S.p.A.), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada, S.R.L.), offene Handelsgesellschaften (Sociedad Colectiva Comercial, S.C.C.), Kommanditgesellschaften (Sociedad en Comandita Simple, S.C.S.), Beteiligungsgesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen. Die Gründung einer Einmann-GmbH (Empresa Individual de Responsabilidad Limitada, E.I.R.L.) ist auch möglich.

    Die Rechtsgrundlage der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft findet sich im chilenischen Handelsgesetzbuch (in den Artikeln 349 bis 423, beziehungsweise in den Artikeln 470 bis 490 - CDC).

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Rechtsgrundlage der S.R.L. ist das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Ley de Sociedades de Responsabilidad Limitada, Gesetz Nr. 3.918/23). Die Gesellschafter können In- oder Ausländer sein, natürliche oder juristische Personen. Erforderlich sind mindestens zwei Gesellschafter, höchstens sind 50 Gesellschafter zugelassen. Die Gesellschaftsgründung erfolgt durch die constitución de sociedad (notarielle Urkunde). Der gesetzlich vorgeschriebene Inhalt der Urkunde ist im Handelsgesetzbuch vorgegeben (Art. 352 CDC). Die Gesellschaft ist innerhalb von 60 Tagen im für sie zuständigen Handelsregister einzutragen und im chilenischen Amtsblatt (Diario Oficial) zu veröffentlichen. Die Firma der S.R.L. muss den Namen mindestens eines Gesellschafters oder den Gesellschaftszweck sowie den Zusatz "Limitada" führen. Zweck, Verwaltung und Überwachung der S.R.L können frei gewählt werden. Das Gesetz schreibt für die S.R.L. kein Mindeststammkapital vor. Die Geschäftsführung steht in einer S.R.L. grundsätzlich allen Gesellschaftern zu, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe der jeweiligen Kapitalbeteiligung oder der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Einlage beschränkt.

    Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung

    Rechtsgrundlage für die E.I.R.L. ist das Gesetz über Einzelpersonengesellschaften mit beschränkter Haftung (Ley sobre el establecimiento de empresas individuales de responsabilidad limitada, Gesetz Nr. 19.857/03). Gesellschafter einer E.I.R.L. kann nur eine natürliche Person sein. Die E.I.R.L. ist eine juristische Person mit eigenem Vermögen. Der Einzelunternehmer hat dadurch die Möglichkeit, das Privatvermögen vom Unternehmensvermögen zu trennen. Die Haftung des Gesellschafters beschränkt sich auf den geleisteten Kapitalbeitrag, die Gesellschaft haftet dagegen in vollem Umfange.

    Die E.I.R.L. wird durch notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag errichtet. Der Gesellschaftsvertrag ist innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen in das Handelsregister einzutragen und im chilenischen Amtsblatt zu veröffentlichen. Wie auch bei der S.R.L. wird der Name aus dem Namen des Inhabers oder einem anderen Namen mit Hinweis auf den Unternehmenszweck gebildet. Auch hier bedarf es des Zusatzes „E.I.R.L.“.

    Aktiengesellschaft

    Rechtsgrundlage der S.A. ist haupsächlich das Gesetz über Aktiengesellschaften (Ley sobre Sociedades Anonimas, LSA - Gesetz Nr. 18.046/81). Am 4. Januar 2023 wurde das Gesetz 21521/23 veröffentlicht, mit dem das LSA und das Handelsgesetzbuch erheblich geändert wurden. Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass es drei Arten von Aktiengesellschaften (sociedades anonimas) geben kann: offene S.A., besondere S.A. und geschlossene S.A. (Art. 2 LSA).

    1. Offene S.A. (S.A. abierta): ist eine Gesellschaft, die ihre Aktien freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung im Wertpapierregister (Registro de Valores) einträgt. Sie ist verpflichtet, ihre Aktien im Wertpapierregister eintragen zu lassen, wenn sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten mindestens 2.000 Aktionäre haben (Art. 2 LSA).
    2. Besondere S.A. (SAE): Gesellschaft, die aufgrund ihres Geschäftszweigs besonderen Regeln unterworfen ist. Ihre Rechtsform hängt von einem Verwaltungsbeschluss ab, der ihre Tätigkeit genehmigt. Dies ist der Fall bei Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, Gesellschaften zur Verwaltung von Investmentfonds, Börsen und allen anderen Gesellschaften, die das Gesetz ausdrücklich dieser Regelung unterwirft (Art. 126 des LSA).
    3. Geschlossene S.A. (S.A. cerrada): Gesellschaft, die nicht die Kriterien einer offenen oder besonderen Gesellschaft erfüllt. Sie unterliegt nicht den strengen Kontroll- und Publizitätsvorschriften des Gesellschaftsrechts, kann sich diesen aber freiwillig unterwerfen.

    Offene S.A. und besondere S.A. unterliegen der Aufsicht durch die chilenische Finanzmarktkommission (Comisión para el Mercado Financiero - CMF).

    Seit 2007 ist zudem die Gründung einer Sonderart von Aktiengesellschaft (Sociedad por Acciones, S.p.A.) möglich (Art. 424 bis 446 CDC). Die S.p.A. kann mit nur einem Gesellschafter gegründet werden, der eine natürliche oder eine juristische Person sein kann. Ein Mindestkapital wird dabei nicht vorgeschrieben, die Haftung ist auf die Höhe der Einlage beschränkt. Des Weiteren kommen die Vorschriften über die S.A. zur Anwendungen.

    Aufgrund der jüngsten Änderungen im chilenischen Gesellschaftsrecht kann die S.p.A zwangsweise in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden (Art. 430 CDC). Dies geschieht, wenn die Gesellschaft zwölf aufeinander folgende Monate lang die Bedingungen für die Eintragung ihrer Aktien in das Wertpapierregister erfüllt. Das Gleiche gilt für eine Kommanditgesellschaft (Art. 507 CDC).

    Eine weitere wichtige Entwicklung im chilenischen Recht betrifft die Insolvenzregelung, die durch das Gesetz 20720/14 erleichtert und am 10. Mai 2023 durch das Gesetz 21563/23 modernisiert wurde. Es wurden neue Verfahren für Kleinst- und Kleinunternehmen geschaffen.

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

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  • In Chile wird der gewerbliche Rechtsschutz im Wesentlichen im Gesetz Nr. 19.039 über den gewerblichen Rechtsschutz (Ley de Propriedad Industrial) geregelt.

    Rechtsgrundlage und Zuständige Behörde

    Das wichtigste Gesetz zum geistigen Eigentum in Chile ist das Gesetz Nr. 19.039 vom 24. Januar 1991 (Ley sobre la Protección de los Derechos de Propriedad Industrial - LPDPI). Dieses Gesetz wurde das am 6. August 2022 durch Dekret mit Gesetzeskraft (DFL 4) überarbeitet und neu veröffentlicht. Derzeit befindet sich das Gesetz in einem weiteren Revisionsprozess, der noch nicht abgeschlossen ist.

    Zuständige Behörde ist das Nationale Institut für gewerblichen Rechtsschutz (Instituto Nacional de Propiedad Industrial - INAPI), das dem Ministerium für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus nachgeordnet ist. Ein Antrag auf ein gewerbliches Schutzrecht (zum Beispiel Patent, Warenzeichen) ist beim INAPI einzureichen. Die Erteilung eines Schutzrechtes ist gebührenpflichtig.

    Patentrecht

    Ein Patent (patente) ist ein durch den Staat zum Schutz einer Erfindung gewährtes ausschließliches Recht, die Erfindung während der Patentlaufzeit zu nutzen, zu verwerten und zu verhindern, dass Dritte diese ohne Zustimmung nutzen (Art. 31 ff. LPDPI). Eine Erfindung kann ein Produkt oder ein Verfahren sein, oder sich auf eins von beiden beziehen. Sie muss neu sein, einen erfinderischen Schritt beinhalten und gewerblich nutzbar sein. Die Laufzeit der Patente beträgt 20 Jahre. Nach dessen Ablauf kann die Erfindung von jedermann genutzt werden. Wenn das Patent nicht genutzt werden soll, kann der Erfinder es entweder verkaufen oder die Rechte aus dem Patent abtreten.

    Markenrecht

    Warenzeichen/Marken (marca) sind Zeichen, durch die Produkte und Dienstleistungen, sowie industrielle und gewerbliche Einrichtungen unterschieden werden können (Art. 19 bis 30 LPDPI). Die Marke muss in der Lage sein, das Produkt oder die Dienstleistung von anderen auf dem Markt existierenden Produkten abzugrenzen. Marken können aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Fotos oder Formen sowie jeder Kombination daraus bestehen. Geschützt werden auch Werbeslogans, die das Warenzeichen enthalten. Die Eintragung schützt das Warenzeichen 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Eintragung. Der Inhaber kann die Verlängerung für weitere 10 Jahre gegen Zahlung einer Gebühr unbegrenzt oft beantragen.

    Urheberrecht

    Das Urheberrecht wird im Gesetz Nr. 17.336 vom 28. August 1970 (Ley de Propiedad Intelectual - LPI) geregelt. In Chile existiert ein offizielles Urheberrechtsregister, in dem Rechte und verwandte Schutzrechte registriert werden können, obwohl der tatsächliche Schutz auch ohne Registrierung gewährt wird . Der Inhaber eines Urheberrechts ist berechtigt, im Falle einer Verletzung des Urheberrechts zivil- oder strafrechtliche Schritte einzuleiten und die Unterlassung der rechtswidrigen Tätigkeit sowie den Ersatz des erlittenen wirtschaftlichen Schadens zu verlangen.(Art. 91 LPI)

    Mitgliedschaft in internationalen Übereinkommen

    Ferner ist Chile Mitglied folgender internationaler Übereinkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes:

    • Madrider Protokoll (Protocol Relating to the Madrid Agreement Concerning the International Registration of Marks) - Mitglied seit 4. April 2022;
    • WIPO-Übereinkommen (World Intellectual Property Organization) - Mitglied seit 25. März 1975;
    • Pariser Verbandsübereinkunft (Paris Convention for the Protection of Industrial Property) - Mitglied seit 14. März 1991;
    • Berner Übereinkunft (Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works) - Mitglied seit 5. Juni 1970;
    • Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty) - Mitglied seit 2. Juni 2009;
    • Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren (Treaty on the International Recognition of the Deposit of Microorganism for the Purposes of Patent Procedure) - Mitglied seit 5. August 2011;
    • Markenrechtsvertrag (Trademark Law Treaty) - Mitglied seit 5. Mai 2011;
    • Brüsseler Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenden programmtragender Signale (Brussels Convention Relating to the Distribution of Programme-Carrying Signals Transmitted by Satellite) - Mitglied seit 8. März 2011;
    • Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (Convention for the Protection of Producers of Phonograms Against Unauthorized Duplication of Their Phonograms, Genfer Tonträger-Abkommen) - Mitglied seit 15. Dezember 1976;
    • Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (Rome Convention for the Protection of Performers, Producers of Phonograms and Broadcasting Organizations, Rom-Abkommen), Mitglied seit 5. Juni 1974;
    • Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - TRIPS) - Mitglied seit 1. Januar 1995.



    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

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  • Rechtsgrundlage für die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht ist das chilenische Zivilprozessgesetz.

    Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen

    Zwischen Deutschland und Chile ist die Gegenseitigkeit im Wesentlichen verbürgt. Das Prinzip der Gegenseitigkeit besagt, dass Ausländer im jeweils anderen Staat wie Inländer des jeweiligen Heimatstaates behandelt werden sollen und ist Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Urteile. Grundsätzlich richtet sich die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile nach einem Staatsvertrag. Obwohl Chile mit mehreren Ländern ein Staatsvertrag unterzeichnet hat, gibt es derzeit keinen vergleichbaren Rechtsinstrument zwischen Deutschland und Chile. Das Verfahren richtet sich daher nach den allgemeinen Regeln des Vollstreckungsverfahrens (procedimiento de ejecución), insbesondere nach den Artikeln 242 bis 251 der Zivilprozessordnung (Código de Procedimiento Civil - CPC).

    Anerkennungsverfahren

    Chilenische Gerichte erkennen deutsche Urteile an und vollstrecken sie, wenn folgende Erfordernisse erfüllt sind:

    • kein Widerspruch der zu vollstreckenden Entscheidung zum materiellen chilenischen Recht (ordre public-Vorbehalt);
    • das Urteil steht im Einklang mit der chilenischen Gerichtsbarkeit;
    • das Urteil ist dem Beklagten ordnungsgemäß zugestellt worden;
    • das Urteil ist in Deutschland rechtskräftig.

    Selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Beschuldigte das Recht, in Chile nachzuweisen, dass er in seinem Herkunftsland an der Geltendmachung seiner Verteidigungsrechte gehindert wurde.

    Die Anerkennung des deutschen Urteils erfolgt durch den Obersten Gerichtshof (Corte Suprema). Dabei muss eine beglaubigte, amtlich übersetzte Ausfertigung der deutschen Gerichtsentscheidung vorgelegt werden, die mit der Apostille von den Haag zu versehen ist (Art. 248 CPC).

    Der Beklagte wird über das Verfahren in Kenntnis gesetzt und kann gegen die Anerkennung in einer Frist von mindestens 18 Werktagen Einspruch erheben (Art. 258 CPC).

    Vollstreckungsverfahren

    Für das Vollstreckungsverfahren ist dasjenige Gericht örtlich zuständig, das für ein entsprechendes erstinstanzliches Verfahren in Chile zuständig gewesen wäre (Art. 251 CPC). Der anerkannte Vollstreckungstitel wird durch den Obersten Gerichtshof an das zuständige Gericht übersandt.

    Mahnverfahren

    Ein Mahnverfahren, wie es das in Deutschland gibt, kennt das chilenische Recht nicht.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Hinsichtlich der Urteile eines Schiedsgerichts gelten die oben genannten Voraussetzungen ebenfalls. Zusätzlich muss die Echtheit und Wirksamkeit der Entscheidung durch ein höheres deutsches Gericht festgestellt worden sein (Art. 246 CPC) .

    Chile gehört dem New Yorker UN-Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche an, das durch das Dekret 664 vom 30. Oktober 1975 verkündet wurde.



    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

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  • Das chilenische Steuerrecht besteht aus einem Mischsystem von direkten und indirekten Steuern.

    Rechtsgrundlagen

    Die wichtigsten Rechtsinstrumente für Steuerangelegenheiten in Chile sind unter anderem das Steuergesetzbuch (Código Tributario, CT - Gesetzesdekret 830/74), das Gesetz über die Einkommenssteuer für Privatpersonen und Unternehmen (Ley sobre Impuesto a la Renta, LIR - Gesetzesdekret 824/74) und das Gesetz über die Mehrwertsteuer (Ley sobre Impuesto a las Ventas y Servicios, LIVS - Gesetzesdrekret 824/74).

    Struktur des Steuersystems

    Das chilenische Steuersystem ist bekannt als eines der effizientesten in Lateinamerika. Die Struktur des chilenischen Steuersystems besteht aus wenigen Steuern und einer hohen Erhebungskapazität. Grundsätzlich ist die Struktur des Steuersystems durch eine Unterteilung in direkte und indirekte Steuern gekennzeichnet.

    Die Steuerbehörde in Chile ist der Servicio de Impuestos Internos de Chile (SII), die für die Steuerverwaltung zuständige Stelle.

    Die wichtigsten Einnahmequellen des chilenischen Staates sind verschiedene Steuern, die auf das Einkommen von Unternehmen und Privatpersonen erhoben werden, sowie die Umsatz- und Dienstleistungssteuer.

    Nachfolgend sind einige der wichtigsten Steuern aufgeführt:

    Steuern auf Einkommen

    Hierbei handelt es sich um Steuern, die auf allgemeine finanzielle Gewinne von Einzelpersonen, Unternehmen und anderen Einrichtungen erhoben werden. In Chile ist der Begriff des "Einkommens" umfangreich und umfasst alles, was als Gewinn verstanden werden kann (Art. 2 Nr. 1 LIR). Einkommen ist daher gleichbedeutend mit allen in einem Geschäftsjahr erzielten Einnahmen. Das Geschäftsjahr ist definiert als ein Zeitraum von 12 Monaten mit zwei möglichen Endpunkten (31. Dezember oder 30. Juni eines jeden Jahres).

    Das LIR legt verschiedene Einkommenssteuern in Chile fest. Diese werden in zwei Arten von Steuern unterteilt: Kategoriensteuern (Impuestos de Categoría) und endgültige Steuern (Impuestos Finales).

    Kategoriensteuern

    Impuesto de Primera Categoría (IDPC) entspricht der Körperschaftssteuer. Es handelt sich um eine jährliche und proportionale Steuer, die auf Kapitaleinkünfte (rentas del capital) aus bestimmten gewinnbringenden Tätigkeiten erhoben wird, z. B. Industrie, Handel, Bergbau und andere (Art. 19 LIR).

    Wie die Steuer gezahlt wird, hängt von der Steuerregelung (Régimen de Tributación) ab, der das Unternehmen angehört. Die Régimen wird gesetzlich festgelegt (Art. 20 LIR), und ihre Wahl durch das Unternehmen ist von der Erfüllung verschiedener Kriterien durch das Unternehmen abhängig, wie z. B. dem durchschnittlichen Umsatz.

    Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Gesetz zur Steuermodernisierung (Gesetz Nr. 21.210 von 2020) Änderungen an den ab dem 1. Januar 2020 geltenden Steuerregelungen vorgenommen hat. Derzeit gibt es eine allgemeine Regelung und zwei vereinfachte Regelungen für die Berechnung und Zahlung der IDPC.

    Die allgemeine Regelung (Régimen General Semi Integrado) richtet sich an Großunternehmen (Art. 14A LIR). Der Standardsteuersatz beträgt 27 Prozent.

    Für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe gibt es die beiden vereinfachten Steuerregelungen Régimen Pro Pyme General (Art. 14D Nr. 3 LIR) und Régimen Pro Pyme Transparente (Art. 14D Nr. 8 LIR), die darauf abzielen, solche Unternehmen zu fördern. Die erste Régimen richtet sich an Unternehmen, deren durchschnittliches Bruttoeinkommen in den letzten drei Jahren 75.000 UF (Unidades de Fomento - chilenische Entwicklungseinheiten) nicht übersteigt. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent. Die zweite Régimen gilt für juristische Personen, die nicht in Chile ansässig sind. In diesem Fall ist das Unternehmen von der IDPC befreit. Die Eigentümer des Unternehmens werden jedoch mit den so genannten endgültigen Steuern belastet.

    Impuesto Único de Segunda Categoría (IUSC) entspricht der Einkommenssteuer, die auf Gehälter, Löhne, Prämien und andere Formen von arbeitsbezogenen Vergütungen erhoben wird (Art. 42 ff. LIR). Es handelt sich um eine monatliche Steuer mit einem progressiven Satz, der von 0 bis 40 Prozent reicht. Das Hauptmerkmal dieser Steuer ist, dass sie an der Quelle einbehalten wird, d.h. der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die Steuer zu berechnen und vom Lohn des Arbeitnehmers einzubehalten, bevor er die Nettozahlung an die Steuerbehörde (SII) leistet.

    Endgültige Steuern

    Impuesto Global Complementario (IGC) ist eine jährliche, progressive Steuer, die bestimmte Einkommensarten von Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Chile betrifft (Art. 52 ff. LIR). Beispiele: Honorare, Sparzinsen, Dividenden aus Aktien, Gewinnentnahmen von Unternehmen, Mieteinnahmen aus Immobilien usw. Die Bemessungsgrundlage ist eine Art Summe aller Einkünfte, die aus verschiedenen Quellen oder Kategorien stammen. Der effektive Steuersatz kann im Falle von IDPC-Erstattungen an natürliche Personen, die Eigentümer von Unternehmen sind, bis zu 44,45 % betragen.

    Impuesto Adicional (IA) werden auf Einkünfte chilenischer Herkunft erhoben, die von Personen oder Unternehmen bezogen werden, welche nicht in Chile ansässig sind (Art. 58 ff. LIR). Anders als bei der IGC handelt es sich um eine Quellensteuer. Die Steuer muss vom Zahler der Einkünfte innerhalb der ersten 12 Tage des Monats angemeldet und entrichtet werden, der auf den Monat folgt, in dem die Beträge an den nicht in Chile ansässigen Empfänger gezahlt werden. Der allgemeine Steuersatz beträgt 35 Prozent, es gibt jedoch ermäßigte Sätze und Befreiungen.

    Umsatzsteuer

    Impuesto a las Ventas y Servicios (IVA) entspricht der Umsatzsteuer und wird auf in Chile verkaufte Waren und Dienstleistungen erhoben. Sie ist eine der wichtigsten Steuern im chilenischen Steuersystem. IVA hat unterschiedliche Sätze, die von der Art der Ware oder Dienstleistung abhängen. Derzeit beträgt der IVA-Standardsatz in Chile 19 % (Art. 14 des LIVS). Es gibt Ausnahmen und ermäßigte Sätze für lebenswichtige Güter wie Lebensmittel und Medikamente.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Chile besteht derzeit nicht.

    Dr. Julio Pereira

    Von Dr. Julio Pereira

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  • Für kurzfristige Besucheraufenthalte von maximal 90 Tagen ist für deutsche Staatsbürger kein Visum erforderlich.

    Seit April 2021 existiert in Chile ein neues Migrationsgesetz (Ley de Migración y Extranjería, LME - Gesetz Nr. 21.325/21). Das Gesetz sieht unter anderem die Schaffung eines Nationalen Migrationsdienstes (Servicio Nacional de Migraciones - SERMIG) vor, der für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen der Migrations- und Einwanderungspolitik verantwortlich ist.

    Für kurzfristige Besucheraufenthalte (zum Beispiel zu touristischen Zwecken) von maximal 90 Tagen ist für deutsche Staatsbürger kein Visum erforderlich. Der Aufenthalt kann einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden (Art. 48 LME).

    Ausländer, die in das Land einreisen, um einer bezahlten selbstständigen Tätigkeit nachzugehen oder eine bezahlte Tätigkeit im Rahmen eines Unterordnungs- und Abhängigkeitsverhältnisses ausüben möchten, benötigen eine befristete Aufenthaltserlaubnis (Residencia temporal), die zunächst auf einen Zeitraum von zwei Jahren beschränkt ist (Art. 73 ff. LME). Hinsichtlich der befristeten Aufenthaltserlaubnis existieren 13 Unterkategorien (Art. 70 LME). Unter anderem können im Rahmen einer befristeten Aufenthaltserlaubnis auch Saisonarbeiter in das Land einreisen um für begrenzte Zeiträume, Saisonjobs nachzugehen.    

    Die neuen gesetzlichen Regelungen wirken sich unter anderem auf die Statusänderung im Land aus. Ausländer, die als Touristen in das Land eingereist sind, können ihren Aufenthaltsstatus im Land nicht ändern. Ausländer, die in Chile arbeiten und leben möchten, müssen sich während der Bearbeitung ihrer Arbeits- und Aufenthaltsanträge außerhalb des Landes aufhalten.

    Die Regeln für die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung (Residencia definitiva) sind streng.  Eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist eine Erlaubnis, sich auf unbestimmte Zeit in Chile niederzulassen und berechtigt zur Ausübung jeder legalen Tätigkeit. Das Verfahren zur Erteilung eines Daueraufenthaltsvisums kann erleichtert werden, wenn der Antragsteller bereits über ein befristetes Aufenthaltsvisum verfügt und bestimmte Kriterien wie z. B. Beschäftigungsstabilität erfüllt (Artikel 78 und 79 LME).

    Gründe für eine etwaige Ablehnung und den Widerruf von Aufenthaltsgenehmigungen (Rechazo y revocación de los permisos de residencia) sind unter anderem die Vorlage falscher Papiere bei den Einwanderungsbehörden (Art. 88 LME).

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

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  • Klimaschutz ist in Chile verfassungsrechtlich verankert.

    Chile ist eines der lateinamerikanischen Länder, in denen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in den letzten Jahren erhebliche gesetzliche Änderungen erfahren haben.

    Klimaschutz

    Nach der chilenischen Verfassung hat jeder Mensch ausdrücklich das Recht, in einer Umwelt zu leben, die frei von Verschmutzung ist (medio ambiente libre de contaminación). Der Staat hat die Pflicht, die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten und für die Erhaltung der Natur zu sorgen. In Chile können Einschränkungen der Ausübung individueller Rechte und Freiheiten gesetzlich festgelegt werden, sofern sie dem "allgemeinen Interesse der Nation" und der "Erhaltung des Naturerbes" dienen (Art. 19 Nr. 8 und Nr. 24 Constitución Política de la República de Chile 1980).

    Auf der Grundlage der Verfassungsnorm hat sich der rechtliche Rahmen für den Umweltschutz in Chile in den letzten Jahren erweitert, insbesondere die Regelungen zur Bekämpfung des Klimawandels. Eines der wichtigsten Umweltgesetze ist das Gesetz Nr. 19300 vom 1. März 1994 (Ley Sobre Bases Generales del Medio Ambiente - LBGMA). Zu den Grundsätzen dieses Gesetzes gehört das Verursacherprinzip, das besagt, dass diejenigen, die (gegenwärtig oder zukünftig) die Umwelt verschmutzen, alle zur Bekämpfung der Verschmutzung erforderlichen Investitionen in ihre Produktionskosten einbeziehen müssen. Es ist also gesetzlich vorgesehen, dass der private Sektor für den Ausstoß von Schadstoffen finanziell verantwortlich ist.

    Das aktuellste Rechtsinstrument gegen den Klimawandel ist das Gesetz Nr. 21455 vom 30. Mai 2022 (Ley Marco de Cambio Climático - LMCC). Dieses Gesetz schafft verschiedene Mechanismen, um die Neutralisierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 in Chile zu erreichen. Zur Verwirklichung dieses Zwecks legt das Gesetz Verwaltungsinstrumente auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene fest. Unter anderem weist es den öffentlichen Einrichtungen bestimmte Zuständigkeiten zu, wobei das Umweltministerium (Ministerio del Medio Ambiente - MMA) die wichtigste Behörde für den Klimawandel ist. Darüber hinaus schafft das Gesetz ein nationales System für den Informationszugang (Sistema Nacional de Acceso a la Información y Participación Ciudadana sobre Cambio Climático) und legt Leitlinien und Finanzierungsmechanismen für den Umgang mit dem Klimawandel fest.

    In Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten geben die chilenischen Staatsorgane Standards für Schadstoffemissionen vor, genehmigen Berichte über die Umweltqualität und lokale Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels.

    Am 12. März 2017 trat per Dekret 30 des Außenministeriums das Pariser Abkommen in Chile in Kraft, das vom Land ordnungsgemäß ratifiziert und vom Nationalkongress genehmigt wurde.

    Nachhaltigkeit

    Das Klimaschutzgesetz (LMCC) hat mehrere Artikel des Allgemeinen Umweltgesetzes (LBGMA) geändert, um es an das Konzept der nachhaltigen Entwicklung anzupassen. Für das chilenische Recht ist nachhaltige Entwicklung der "Prozess zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen", der auf "geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt" beruht. Dieses Konzept ist ausdrücklich mit der Bekämpfung des Klimawandels verbunden, um "künftigen Generationen" nicht zu schaden (Art. 46 Nr. 1 LMCC). Daher wird nachhaltige Entwicklung seit 2022 im chilenischen Rechtssystem als ein generationenübergreifendes Recht verstanden.

    Als ausdrücklicher Rechtsbegriff muss die Nachhaltigkeit nun bei allen Wirtschaftstätigkeiten in Chile beachtet werden. Dies betrifft verschiedene strategische Bereiche wie Bergbau, Recycling, Kreislaufwirtschaft, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Energiewende, Biodiversität und weitere.

    All diese Bereiche sind Gegenstand der Entscheidungen des Ministerrats für Nachhaltigkeit und Klimawandel (Consejo de Ministros para la Sustentabilidad y el Cambio Climático - CMSCC). Dies ist ebenfalls eine rechtliche Neuerung, die durch das Klimaschutzgesetz (Art. 46 Nr. 12 LMCC) eingeführt wurde. Der Rat steht unter dem Vorsitz des Umweltministers und setzt sich aus 14 weiteren Ministerien zusammen, darunter das Finanz- und das Energieministerium. Zu den Befugnissen des Rates gehört es, Maßnahmen für die Verwaltung, Nutzung und nachhaltige Verwertung erneuerbarer natürlicher Ressourcen vorzuschlagen. Darüber hinaus hat der CMSCC eine übergreifende Funktion, da er Einfluss auf Gesetzesentwürfe und Verwaltungsakte nehmen kann, die in die Zuständigkeit des Präsidenten der Republik fallen und Auswirkungen auf die Umwelt haben können (Art. 70 und 71 LBGMA).

     

    Dr. Julio Pereira

    Von Dr. Julio Pereira

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  • Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Chile.

    BezeichnungInternetadresse

    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

    www.santiago.diplo.de
    Biblioteca del Congreso Nacional de Chile (Chilenische Gesetze in spanischer Sprache)www.bcn.cl
    Präsident der Republik Chilehttps://www.gob.cl/
    Corporación de Fomento de la Producción (Staatliche Gesellschaft zur Produktionsförderung)https://www.corfo.cl/sites/cpp/homecorfo 
    Chilenische Einwanderungsbehörde

    www.extranjeria.gob.cl  

     

    Chilenische Botschaft in Deutschlandwww.echile.de
    Servicio de Impuestos Internos - SII (Chilenische Steuerbehörde)https://homer.sii.cl/  
    Rechtsportal der chilenischen Justizwww.pjud.cl

    Hinweis: Weitere Länderberichte aus der Reihe „Recht kompakt“ sind unter www.gtai.de/recht-kompakt abrufbar.

     

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

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