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Recht kompakt | Chile | Gewerblicher Rechtsschutz
In Chile wird der gewerbliche Rechtsschutz im Wesentlichen im Gesetz Nr. 19.039 über den gewerblichen Rechtsschutz (Ley de Propriedad Industrial) geregelt.
18.05.2021
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Zuständige Behörde ist das Nationale Institut für gewerblichen Rechtsschutz (Instituto Nacional de Propiedad Industrial - INAPI), das dem Ministerium für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus nachgeordnet ist. Ein Antrag auf ein gewerbliches Schutzrecht (zum Beispiel Patent, Warenzeichen) ist beim INAPI einzureichen. Die Erteilung eines Schutzrechtes ist gebührenpflichtig.
Ein Patent (patente) ist ein durch den Staat zum Schutz einer Erfindung gewährtes ausschließliches Recht, die Erfindung während der Patentlaufzeit zu nutzen, zu verwerten und zu verhindern, dass Dritte diese ohne Zustimmung nutzen (Artikel 31 ff. Gesetz Nr. 19.039). Eine Erfindung kann ein Produkt oder ein Verfahren sein, oder sich auf eins von beiden beziehen. Sie muss neu sein, einen erfinderischen Schritt beinhalten und gewerblich nutzbar sein. Die Laufzeit der Patente beträgt 20 Jahre. Nach dessen Ablauf kann die Erfindung von jedermann genutzt werden. Wenn das Patent nicht genutzt werden soll, kann der Erfinder es entweder verkaufen oder die Rechte aus dem Patent abtreten.
Warenzeichen/Marken (marca) sind Zeichen, durch die Produkte und Dienstleistungen, sowie industrielle und gewerbliche Einrichtungen unterschieden werden können (Artikel 23 ff. Gesetz Nr. 19.039). Die Marke muss in der Lage sein, das Produkt oder die Dienstleistung von anderen auf dem Markt existierenden Produkten abzugrenzen. Marken können aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Fotos oder Formen sowie jeder Kombination daraus bestehen. Geschützt werden auch Werbeslogans, die das Warenzeichen enthalten. Die Eintragung schützt das Warenzeichen 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Eintragung. Der Inhaber kann die Verlängerung für weitere 10 Jahre gegen Zahlung einer Gebühr unbegrenzt oft beantragen.
Das Urheberrecht wird im Gesetz Nr. 17.336 vom 28. August 1970 in seiner aktuellen Fassung (Ley de Propiedad Intelectual) geregelt. In Chile existiert ein offizielles Urheberrechtsregister, in dem Rechte und verwandte Schutzrechte registriert werden können, obwohl der tatsächliche Schutz auch ohne Registrierung gewährt wird. Der Inhaber eines Urheberrechts ist berechtigt, im Falle einer Verletzung des Urheberrechts zivil- oder strafrechtliche Schritte einzuleiten und die Unterlassung der rechtswidrigen Tätigkeit sowie den Ersatz des erlittenen wirtschaftlichen Schadens zu verlangen.
Ferner ist Chile Mitglied folgender internationaler Übereinkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes: