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Zollbericht Chile Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Zu beachten sind die Einfuhrverbote und Beschränkungen, die die chilenischen Vorschriften für bestimmte Waren vorsehen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Einfuhrverbote

Sofern nicht im Gesetz ausdrücklich verboten, können grundsätzlich alle Waren in das chilenische Zollgebiet eingeführt werden. Die Einfuhr folgender Waren ist in Chile jedoch gesetzlich verboten: 

  • gebrauchte Fahrzeuge, Motorräder und Reifen
  • Asbest in jeglicher Form 
  • pornographisches Material
  • giftige Industrieabfälle (Basler Übereinkommen)
  • Kulturgüter 
  • Feuerwerkskörper und ähnliche pyrotechnische Gegenstände der Gruppen eins und zwei im Art. 124 des obersten Dekrets Nr. 77 vom 1982.

Beschränkungen

Neben den Einfuhrverboten unterliegen andere Produkte Einfuhrbeschränkungen; die Einfuhr dieser Produkte ist nur bei Erfüllung besonderer Anforderungen möglich. Hierzu zählen unterschiedliche Arten von Kontrollen etwa Registrierungen, Zertifizierungen und Genehmigungen (registro, certificación, autorización, visación, visto bueno), die bei der jeweils staatlichen Behörde zu beantragen sind. 

Produkte, die von der Einfuhrbeschränkung in Chile betroffen sind und die jeweils zuständige Kontrollbehörde
Produktzuständige Behörde für die Kontrolle
  • Lebensmittel jeglicher Art
  • giftige und gesundheitsgefährdende Substanzen 
  • Suchtstoffen und psychotrope Substanzen   

Secretaria Regional Ministerial de Salud (SEREMI)

Instituto Salud Pública de Chile (ISP): nur für Suchtstoffen und psychotrope Substanzen

  • pharmazeutische, medizinische und kosmetische Produkte
Instituto de Salud Publica (ISP)
  • Alkohole, alkoholische Getränke, Essig
  • pflanzliche Produkte und Waren mit pflanzenschädigender Wirkung 
  • Tiere, Erzeugnisse, Nebenerzeugnisse und Schlachtnebenerzeugnisse tierischen Ursprungs
  • Lebensmittel tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
  • Düngemittel und Pestizide     
Servicio Agrícola Ganadero (SAG
  • Feuerwaffen, Munition und Sprengstoffe
  • chemische, entzündbare und erstickende Substanzen
  • schriftliches oder audiovisuelles Material über Kampfsportarten
Dirección Gral. de Movilización Nacional (DGMN)
Stand: April 2024Quelle: Chile Aduanas Customs

Ferner gelten Einfuhrbeschränkungen auch für folgende Waren: 

  • radioaktive Stoffe sowie Geräte zur Erzeugung ionisierender Strahlung 
  • ozonabbauende Stoffe und Geräte, die ozonabbauende Gase enthalten  
  • hydrobiologische Ressourcen
  • Fischereierzeugnisse       
  • Funkkommunikationsgeräte
  • Reste und Abfälle von Batterien und Akkus
  • Abfälle von Zink, Blei, Beryllium, Kadmium, Chrom, von pharmazeutischen Produkten und von organischen Lösungsmitteln
  • Zementen, die für den Einsatz in der Anfertigung von Widerstandelementen im Bausektor empfänglich sind.

Eine vollständige Auflistung der von Einfuhrbeschränkungen betroffenen Waren sowie die jeweils zuständigen Behörden für deren Kontrolle können Sie auf der Seite der chilenischen Zollbehörde einsehen.

Erfahren Sie anhand dieser Kontrolle-Liste, ob die chilenischen Vorschriften eine Beschränkung für Ihre Einfuhrwaren vorsehen und gegebenenfalls welche Art von Zollpapier (registro, certificación, autorización, visación, visto bueno) dabei erforderlich ist. 

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