Zollbericht Chile Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnungsvorschriften
Chile hat für verschiedene Produktgruppen spezifische Kennzeichnungsvorschriften erlassen. Diese reichen von Lebensmitteln über Textilien bis hin zu Chemikalien.
16.07.2026
Produkte, die für den chilenischen Markt bestimmt sind, müssen ordnungsgemäß verpackt und etikettiert sein. Die Verpackung muss den klimatischen Bedingungen während des Transports und der Lagerung standhalten und die Unversehrtheit des Produkts gewährleisten. Ferner müssen die darauf aufgebrachten Etiketten genaue Angaben zum Produkt aufweisen, darunter beispielsweise Qualität, Zusammensetzung, Nettogewicht, Ursprungs- und Herkunftsland, Herstellungs- und Verfallsdatum sowie Informationen über den Hersteller, den Verpacker, den Vertreiber und den Importeur.
Lebensmittel
Die besonderen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel sind in Dekret 977 geregelt. Gemäß Art. 109 des Dekrets müssen Lebensmittel, die in Chile eingeführt werden, mit einer Kennzeichnung in spanischer Sprache versehen sein. Zusätzliche Angaben in anderen Sprachen sind gestattet. Art. 107 des Dekrets führt die Mindestangaben auf, die auf dem Etikett enthalten sein müssen. Hierzu zählen unter anderem:
- Bezeichnung des Lebensmittels
- Nettoinhalt im metrischen System
- Ursprungsland
- Herstellungs- und Verfallsdatum
- Zutaten und Zusatzstoffe
- Nährwertangaben
- Lagerhinweise
- Gebrauchsanweisungen
- Namen und Anschrift des Importeurs
Überdies müssen verpackte Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, gemäß Art. 115 zusätzliche Nährwertangaben enthalten. Dazu gehören insbesondere der Energiewert ausgedrückt in Kalorien sowie Angaben zu Nährstoffen wie Eiweiß, Kohlenhydraten, Zucker, Fett, Vitaminen und Mineralstoffen.
Ergänzende Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte verpackte Lebensmittel enthält das Dekret 297. Es gilt beispielsweise für Mineralwasser, Fruchtsäfte und andere alkoholfreie Getränke. Gemäß Art. 14 des Dekrets sind unter anderem folgenden Angaben erforderlich:
- Produktbezeichnung
- Nettoinhalt
- Abtropfgewicht, wenn zutreffend
- Ursprungsland
- Mindesthaltbarkeits- oder Verfallsdatum
- Zutaten
- Qualitätsangaben
- Lagerhinweise
Weitere Produkte
Darüber hinaus gelten für zahlreiche weitere Produkte besondere Kennzeichnungsvorschriften. Hierzu zählen insbesondere:
- pharmazeutische Produkte: Dekret 3
- kosmetische Produkte: Dekret 239
- Chemikalien: Dekret 57
- Textilien und Bekleidung: Dekret 26
- Schuhwaren: Dekret 17