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Zollbericht Chile Kennzeichnungsvorschriften

Kennzeichnungsvorschriften

Chile hat spezifische Etikettenvorschriften für verschiedene Sektoren; von Lebensmitteln bis hin zu Textilien und Chemikalien.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Produkte, die für den chilenische Markt bestimmt sind, müssen verpackt und etikettiert sein. Die Verpackungen müssen den verschiedenen klimatischen Bedingungen standhalten und die Unversehrtheit des Produkts während des Transports und der Lagerung gewährleisten. Ferner müssen die darauf aufgebrachten Etiketten präzise Informationen über das Produkt aufweisen, wie zum Beispiel: die Qualität, die Zutaten, das Nettogewicht, das Ursprungs- und Herkunftsland, das Herstellungs- und Verfallsdatum sowie ausführliche Informationen über den Hersteller, den Verpacker, den Vertreiber und den Importeur. 

Lebensmittel

Die besonderen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel für menschlichen Verzehr sind im Dekret 977 (Reglamento Sanitario de los Alimentos) vom 13. Mai 1997 geregelt. Zuständig ist das Gesundheitsministerium (Ministerio de Saud – MINSAL).

In das chilenische Zollgebiet verbrachte Lebensmittel sind gemäß Art. 109 des Dekrets mit Etiketten in spanischer Sprache zu versehen; die zusätzliche Angabe in einer anderen Sprache ist gestattet. Ferner führt Art. 107 des Dekrets die Angaben auf, die die Etiketten aufweisen müssen. Dazu zählen unter anderem: 

  • Bezeichnung beziehungsweise die tatsächliche Art des Lebensmittels
  • Nettoinhalt im metrischen System
  • Ursprungsland 
  • Herstellungs- und Verfallsdatum
  • Inhalts- und Zusatzstoffe
  • Nährwerte
  • Hinweise zur Lagerung 
  • Gebrauchsanweisungen 
  • Namen und Anschrift des Einführers. 

Darüber hinaus sieht Art. 115 des Dekrets vor, dass verpackte Lebensmittel, die zur Abgabe an den Endverbraucher bereit sind, zusätzliche Nährwertangaben enthalten müssen. Darunter zum Beispiel der Energiewert ausgedrückt in Kalorien und der Gehalt an Nährstoffe etwa Eiweiß, Vitaminen, Mineralien, Kohlenhydraten, Zucker und Fett. 

Des Weiteren sieht das Dekret 297 vom 29. Juli 1992 die Etikettierungsbestimmungen für verpackte Lebensmittel vor. Dieses findet Anwendung für beispielsweise Mineralwässer, Fruchtsäfte und andere alkoholfreie Getränke. Gemäß Art. 14 des Dekrets 297 sind diese Produkte mit unter anderen folgenden Angaben zu kennzeichnen:

  • Produktbezeichnung
  • Nettoinhalt und Abtropfgewicht
  • Ursprungsland
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verfallsdatum
  • Zutaten
  • Qualität
  • Hinweise zur Lagerung.

Weitere Produkte

Darüber hinaus gelten in Chile spezifische Kennzeichnungsvorschriften für eine Vielzahl von Produkten. Für unten aufgelistete Waren finden folgende Etikettierungsvorschriften Anwendung:

  • pharmazeutische Produkte: Dekret 3 vom 25. Juni 2011 des Gesundheitsministeriums  
  • kosmetische Produkte: Dekret 239 vom 20. Juni 2003 des Gesundheitsministeriums
  • Chemikalien: Dekret 57 vom 9. Februar 2021 des Gesundheitsministeriums
  • Textilien und Bekleidung: Dekret 26 vom 22. März 1984 des Wirtschaftsministeriums 
  • Fußbekleidung: Dekret 17 vom 27. April 2006 des Wirtschaftsministeriums. 

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