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Zollbericht China Kennzeichnungsvorschriften

Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel

Ausländische Hersteller von Lebensmitteln, die nach China liefern wollen, müssen sich zuvor beim chinesischen Zoll registrieren.

Von Klaus Möbius | Bonn

Registrierung der Hersteller

Siehe hierzu unsere fortlaufenden Berichte

Etikettierung

Folgende Angaben (in chinesischer Sprache) sind erforderlich:

  • Name des Produkts,
  • Zutatenliste mit Angaben des prozentualen Anteils in absteigender Reihenfolge,
  • (Zutaten mit weniger als 2 % Anteil brauchen nicht genannt zu werden)
  • Angaben über enthaltene Nährstoffe und Nährwert,
  • Nettoinhalt,
  • Name und Adresse des Herstellers und Importeurs in der VR China,
  • Ursprungsland,
  • Produktions und Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Aufbewahrungsbedingungen.

Für Säuglingsnahrung sind zusätzlich folgende Angaben erforderlich:

  • Zubereitungshinweise,
  • vorgesehene Altersgruppe.

Bestrahlte oder genetisch veränderte Lebensmittel müssen als solche gekennzeichnet sein.

Lebensmittelgesetz

Zum 1. Oktober 2015 wurde das Lebensmittelgesetz in China erweitert. Das Gesetz umfasst seitdem 154 statt bisher 104 Artikel. Die Regelungen für Kindernahrung und online-Vertrieb wurden verschärft. Das Gesetz sieht höhere Strafen für Verstöße vor. Das Einbringen von nicht essbaren Stoffen wird mit Freiheitsstrafe bedroht. Geschädigten Verbrauchern steht künftig ein Recht auf Schadenersatz in dreifacher Höhe des erlittenen Schadens zu. Auch Vermietern von Produktionsstätten, die von ungesetzlichen Praktiken ihrer Mieter wissen und diese tolerieren, drohen höhere Strafen. Gleiches gilt für staatliche Angestellte, die ihre Befugnisse missbrauchen.

Das gefürchtete Lebensmittelzertifikat für Importlebensmittel ist laut zuständigen Zollbehörden seit Sommer 2019 aber endgültig „vom Tisch“. Allerdings wird es dazu - wie in China Usus - keine schriftliche Bestätigung geben. Das Zertifikat sollte ab 1. Oktober 2017 für alle auf dem chinesischen Markt verkauften Lebensmittel obligatorisch sein, einschließlich aller Importnahrungsmittel, sofern diese nicht zu den ohnehin deutlich strengeren Auflagen unterliegenden Hochrisikolebensmitteln (wie Milch- oder Fleischprodukte) zählten.

Während lokale Erzeugnisse seitdem zertifiziert sein müssen, wurde ausländischen Waren auf internationalen Druck hin ein Aufschub von zwei Jahren gewährt. Diese Frist wäre am 30. September 2019 ausgelaufen. Mit dem Einlenken der chinesischen Behörden ist der befürchtete Komplettstop aufgrund der in der Praxis unerfüllbaren Vorgaben somit abgewendet.

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