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Special China

China: Verringerung der Körperschaftsteuer möglich

Die Zeiten, in denen China mit speziellen Steuervergünstigungen um ausländische Investoren warb, sind seit 2008 vorbei. Generell stehen ausländischen Firmen landesweit die gleichen Fördermöglichkeiten wie chinesischen Unternehmen offen - zumindest auf dem Papier. Diese sind nicht mehr an den Standort innerhalb von Sonderwirtschafts- oder Hochtechnologiezonen gebunden.

Die Regierung drängt auf die Umsetzung landesweit einheitlicher industrie- oder technologiespezifischer Förderprogramme für in- wie ausländische Unternehmen. Damit steuert sie dem jahrelangen Wildwuchs lokaler Steueranreize entgegen. In den vergangenen drei Jahren hat sich der Spielraum von Lokalregierungen deutlich verringert. Auf entgegen den Vorgaben der Zentralregierung - sei es aus Unkenntnis der Lokalbehörden oder anderen Gründen - gewährte Vergünstigungen besteht generell kein rechtlicher Anspruch. Bei (überraschendem) Entzug können sie daher auch nicht eingeklagt werden.

Für deutsche Unternehmen ist vor allem die landesweite Förderung qualifizierter High-Tech-Firmen interessant. Wer als solche anerkannt wird, kann den Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent senken. Früher wurde die Anerkennung als High-Tech-Unternehmen trotz zentralstaatlicher Vorgaben regional unterschiedlich gehandhabt; inzwischen hat sich dies deutlich geändert.

Gefordert werden von High-Tech-Unternehmen unter anderem der Besitz geistiger Eigentumsrechte (IPR - Intellectual Property Rights), die Beschäftigung von mindestens 10 Prozent aller Beschäftigten im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) sowie ein Anteil der FuE- an den Gesamtausgaben von mindestens 3 bis 5 Prozent in Abhängigkeit von der Firmengröße. Nicht mehr den IPR-Anforderungen genügen seit Anfang 2016 geistige Eigentumsrechte, die länger als fünf Jahre exklusiv an das sich bewerbende Unternehmen auslizenziert wurden.

Etwas einfacher ist der Bewerbungsprozess zur Anerkennung als steuerbegünstigtes Technology Advanced Service Enterprise (TASE). Um sich dafür zu qualifizieren, muss mindestens die Hälfte der Beschäftigten einen Collegeabschluss haben, zudem muss die Hälfte des Umsatzes durch anerkannte Technologiedienstleistungen erzielt werden. TASE sind jedoch nur in zehn Provinzen und fünf durch die Zentralregierung genehmigten Sondergebieten möglich. Die Steuervergünstigungen für TASE laufen zunächst bis 2018.

Darüber hinaus gibt es einen auf 20 Prozent reduzierten Steuersatz für Kleinunternehmen (mit maximal 300.000 Renminbi/RMB zu versteuernden Einnahmen pro Jahr) sowie zunächst bis Ende 2017 de facto 10 Prozent für Kleinstunternehmen (weniger als 200.000 RMB zu versteuerndes Einnahmen). Ebenfalls kann eine Steuerbefreiung für Infrastruktur-, Umwelt- und Wasserschutzprojekte beantragt werden.

Auch für qualifizierte Energieeinsparungs-Dienstleistungsfirmen ESCO (Energy Saving Company) und für IT- sowie Mikrochip-Unternehmen ist auf Antrag eine Reduzierung beziehungsweise Befreiung von der Körperschaftsteuer möglich. Darüber hinaus versucht China weiterhin, Unternehmen in die Westprovinzen zu lenken. Wer sich qualifiziert, kann eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 Prozent erwarten.

Der Zugang zu staatlichen Forschungsgeldern wird für ausländische Unternehmen zwar besser, bleibt aber schwierig. Vorrangig kommen chinesische Firmen und Institutionen zum Zug. Bei gemeinsamen Projekten erhält daher in der Regel der chinesische Partner die Unterstützung. Ausnahmen bestätigen bislang eher die Regel. Auch die staatlich unterstützten und geförderten knapp über 2.500 Inkubatoren landesweit haben primär chinesische Technologie-Start-up-Firmen im Visier.

Zwar gibt es landesweit seit Oktober 2016 für ausländische Unternehmen, deren Geschäftsbereich nicht auf der Negativliste für ausländische Investoren steht, keinen Genehmigungsvorbehalt mehr, sondern lediglich eine Registrierungspflicht. Und auch Zusammenschlüsse und Aufkäufe, an denen ausländischen Investoren beteiligt sind, müssen in diesen Fällen seit 30. Juli 2017 nur noch registriert und nicht mehr genehmigt werden. Gleichzeitig macht die Existenz dieser Negativliste (neuester Stand: Juli 2017) aber deutlich, dass China weiterhin zwischen aus- und inländischen Firmen unterscheidet.

Weiterführende Informationen:


Text: Stefanie Schmitt und Corinne Abele

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