Rechtsmeldung Dänemark Verbraucherschutzrecht
Änderungen im dänischen Verbraucherschutzrecht ab 2022
Auch Dänemark kommt der Umsetzungspflicht der neuen EU-Richtlinien 2019/771 und 2019/770 zum 1. Januar 2022 durch mehrere Gesetzesänderungen nach.
14.12.2021
Von Nadine Bauer | Bonn
Dänemark hat die europäische Warenkauf- und die Digitale-Inhalte-Richtlinie per Änderungsgesetz (Lov om ændring af købeloven og lov om markedsføring) in nationales Recht überführt. Dadurch ergeben sich neue Bestimmungen im dänischen Kaufgesetz (købeloven) sowie im Marketinggesetz (markedsføringsloven).
Zum einen wird der Anwendungsbereich der Vorschriften über Verbraucherkäufe im Kaufgesetz explizit auf den Kauf digitaler Inhalte und Dienstleistungen ausgeweitet. Auch der Fall, dass der Verbraucher die Leistung mit seinen persönlichen Daten bezahlt, ist nun erfasst (§ 4a Abs. 3 købeloven). Zum anderen werden gesetzliche Anpassungen im Zusammenhang mit dem Mangelbegriff vorgenommen: wann eine Ware mangelhaft ist (subjektive und auch objektive Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit nach §§ 75a – 76 købeloven), welche Rechte der Verbraucher im Falle eines Mangels gegenüber dem Verkäufer hat (Ersatzlieferung, Nachbesserung, Preisminderung und Rücktritt, §§ 78 ff. købeloven) und die Ausdehnung der Beweislastumkehr auf ein Jahr (§ 77a Abs. 2 købeloven).
Die Änderungen im Marketinggesetz betreffen verschärfte Anforderungen an die gewerbliche Garantie. Gemäß § 17 Abs. 1 markedsføringsloven ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher die Garantieerklärung spätestens bei der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen, Abs. 2 nennt deren Mindestinhalt.