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Recht kompakt | Dänemark | Arbeitsschutzrecht

Arbeitsschutz in Dänemark

Werden Dienstleistungen in Dänemark ausgeführt, so hat der deutsche Dienstleistungserbringer auch einige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Von Nadine Bauer | Bonn

Der Arbeitsschutz dient der Prävention von Arbeitsunfällen und soll die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern gewährleisten. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit (Arbejdsmiljøloven). Dies ist vom Grundprinzip der Prävention geprägt. Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften ist das dänische Gewerbeaufsichtsamt (Arbejdstilsynet).

Die dänischen Arbeitsschutzbestimmungen sehen ab einer bestimmten Größe vor, dass die Zusammenarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz in einer Arbeitsschutzstelle (Arbejdsmiljøorganisation – AMO) erfolgen soll. Dies ist der Fall, wenn ein Arbeitgeber fünf oder mehr Beschäftigte an einem vorübergehenden Arbeitsort einsetzt und die Arbeiten über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen ausgeführt werden.

Vor allem in der Baubranche gelten verschärfte Sicherheitsanforderungen: So besteht beispielsweise eine Helmpflicht und die tägliche Leiterarbeit darf 2,5 Stunden nicht überschreiten. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so drohen hohe Bußgelder. Weiterführende Informationen, die für Tätigkeiten im Bereich Bau relevant sind, können online – größtenteils auch in deutscher Sprache – auf der Webseite Workplace Denmark abgerufen werden.

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus informiert Workplace Denmark unter Vermeidung einer Corona-Infektion zudem über Präventionsmaßnahmen sowie Testmöglichkeiten/Testpflichten.

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