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Zollmeldung EAWU Zollgesetz und Zollverfahren

EAWU erarbeitet einheitliches Zollversandsystem

Die EAWU befasst sich derzeit mit der Erarbeitung eines einheitlichen Zollversandsystems und der Verwendung von Navigationssiegeln zur Sendungsverfolgung.

Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU), zu der Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland gehören, möchten einen weiteren Schritt in Richtung eines einheitlichen Zollverfahrens gehen.

Ein Mitglied des Vorstandes für Zollkooperation der Eurasischen Wirtschaftskommission und der Vorsitzende des staatlichen Zollausschusses von Belarus berieten sich über die Schaffung eines einheitlichen Zollversandsystems in der Union.

Während des Treffens wurden Ansätze für die Umsetzung erörtert. Darunter insbesondere die Form des Abkommens, anwendbare Sicherheitsmechanismen und die Organisation der Informationsressourcen, die für die Kontrolle des Transports von Transitgütern erforderlich sei.

Außerdem beriet man sich über ein allgemeines Verfahren zur Verwendung von Navigationssiegeln zur Verfolgung von Waren.

Die in Rede stehenden Pläne sind in den strategischen Leitlinien für die Entwicklung der Eurasischen Wirtschaftsintegration bis 2025 enthalten und wurden von den Staatschefs der EAWU am 11. Dezember 2020 genehmigt. Ziel ist es, dass der Transitverkehr durch das Zollgebiet für Drittländer attraktiver wird.

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