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Streichung von Nauru, Samoa und Tonga
19.02.2020
Das Allgemeine Präferenzsystem für Entwicklungsländer (APS) sieht eine jährliche Überprüfung der Liste der begünstigten Länder vor. Die Kriterien für die Gewährung von Zollpräferenzen im Rahmen der Regelung des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen sind in Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 festgelegt:
Nauru, Samoa und Tonga werden mit Wirkung zum 1. Januar 2021 von der Liste der APS-begünstigten Länder gestrichen. Sie wurden von der Weltbank in den Jahren 2017, 2018 und 2019 als Länder mit mittlerem Einkommen eingestuft.
Quelle:
Delegierte Verordnung (EU) 2020/128 der Kommission vom 25. November 2019 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen; ABl. L 27 vom 31. Januar 2020, S. 6;