EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Copolyester mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren betrifft bestimmte aliphatisch-aromatische Copolyester.
24.07.2026
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Im Juni 2026 leitete die EU-Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von Copolyester mit Ursprung in China ab 25. Juli 2026 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um bestimmte aliphatisch-aromatische Copolyester, nämlich Polybutylenadipat-co-terephthalat (PBAT) und Polybutylensebacat-co-terephthalat (PBSeT), synthetisiert aus petrochemischen oder biologischen Ausgangsstoffen, in Reinform oder in Verbindungen, mit einem Gehalt an PBAT- oder PBSeT-Polymeren von 50 GHT oder mehr. Die Verbindungen als solche sind aus der Warendefinition ausgeschlossen und daher nicht Gegenstand der Untersuchung.
Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: (ex) 3907 99 80 (TARIC-Code 3907 99 80 50).
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wurde auf Antrag von BASF im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1747 der Kommission vom 23. Juli 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter aliphatisch-aromatischer Copolyester mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 24. Juli 2026;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter aliphatisch-aromatischer Copolyester mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 4. Juni 2026.