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Die Europäische Kommission leitet eine Interimsüberprüfung ein. Seit Juni 2022 gelten endgültige Antidumping- sowie Antisubventionsmaßnahmen.
22.09.2022
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien bestehen endgültige Antidumping- sowie Ausgleichsmaßnahmen, die mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2022/926 sowie 2022/927 eingeführt wurden.
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsüberprüfung ein. Die Überprüfung wird auf Antrag von Electrosteel Castings Ltd eingeleitet. Sie beschränkt sich auf die Untersuchung des Dumpingtatbestands in Bezug auf den Antragsteller.
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung bei der Europäischen Kommission einzureichen (Kontaktdaten siehe Punkt 4.6 der Bekanntmachung).
Quelle: Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung [...]; ABl. C 363 vom 22. September 2022, S. 9.
Die Europäische Kommission führte die endgültigen Antidumping- sowie Ausgleichsmaßnahmen mit Wirkung vom 17. Juni 2022 ein. Die Einführung erfolgt nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Rohre aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) unter Ausschluss von duktilen Rohren ohne Innen- und Außenbeschichtung („blanke Rohre“) mit Ursprung in Indien.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7303 00 10 (TARIC-Code 7303 00 10 10) und ex 7303 00 90 (TARIC-Code 7303 00 90 10).
Unternehmen | Antidumpingzoll (in Prozent) | Ausgleiszoll (in Prozent) | Taric-Zusatzcode |
---|---|---|---|
Jindal Saw Limited | 3 | 6 | C054 |
Electrosteel Castings Ltd. | 0 | 9 | C055 |
alle übrigen Unternehmen | 14,1 | 9 | C999 |
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird. Diese Rechnung muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Namen und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
"Der/die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] Rohre aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in Indien hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“
Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 9 Prozent beziehungsweise 14,1 Prozent Anwendung.
Quellen:
Die Europäische Kommission leitete im März 2021 eine Auslaufüberprüfung ein:
Die Europäische Kommission hatte im Juni 2022 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 19. März 2021 bekannt gegeben:
Nachdem im September 2015 bereits vorläufige Antidumping- sowie Ausgleichsmaßnahmen beschlossen wurden, führte die EU-Kommission 2016 endgültige Maßnahmen ein: