EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Pekingente mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung ist Fleisch von Pekingenten, auch unzerteilt, Teile, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet, geräuchert, mit oder ohne Knochen und anderes zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch von Pekingenten. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 0207 41 20, ex 0207 41 30, ex 0207 41 80, ex 0207 42 30, ex 0207 42 80, ex 0207 44 10, ex 0207 44 21, ex 0207 44 31, ex 0207 44 41, ex 0207 44 51, ex 0207 44 61, ex 0207 44 71, ex 0207 44 81, ex 0207 45 10, ex 0207 45 21, ex 0207 45 31, ex 0207 45 41, ex 0207 45 51, ex 0207 45 61, ex 0207 45 71, ex 0207 45 81, ex 0210 99 39, ex 1602 39 21, ex 1602 39 29 und ex 1602 39 85 (TARIC-Codes 0207 41 20 10, 0207 41 30 10, 0207 41 80 10, 0207 42 30 10, 0207 42 80 10, 0207 44 10 10, 0207 44 21 10, 0207 44 31 10, 0207 44 41 10, 0207 44 51 10, 0207 44 61 10, 0207 44 71 10, 0207 44 81 10, 0207 45 10 10, 0207 45 21 10, 0207 45 31 10, 0207 45 41 10, 0207 45 51 10, 0207 45 61 10, 0207 45 71 10, 0207 45 81 10, 0210 99 39 11, 1602 39 21 10, 1602 39 29 10, 1602 39 85 11, 1602 39 85 91).

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung). Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September 2024 beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um gegebenenfalls Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können. 

Das Verfahren wurde auf Antrag von fünf Herstellern im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingeleitet. 

Quelle: 
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Pekingente mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 9. Juli 2026.