Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Hebelmechaniken mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2018. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von Hebelmechaniken mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1684 eingeführt wurden. Im Februar 2023 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen zum 10. November 2023 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein.

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Gegenstand der Untersuchung sind Hebelmechaniken. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8305 10 00 (TARIC-Code 8305 10 00 50).

Der Antrag wurde vom Verband der Hersteller von Hebelmechaniken gestellt.

Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (8. November 2023) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9).

Quellen: 

  • Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung; ABl. C vom 8. November 2023, (C/2023/614)
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens; ABl. C 49 vom 9. Februar 2023, S. 8. 

Die aktuellen Maßnahmen gelten seit 2018

Die Europäische Kommission führte mit Wirkung vom 10. November 2019 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Hebelmechaniken mit Ursprung in China ein. Die Maßnahme erfolgt als Ergebnis einer Auslaufüberprüfung.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Hebelmechaniken, die derzeit unter dem KN-Code ex 8305 10 10 (Taric-Code 8305 10 00 50) eingereiht werden.

Es gilt ein Antidumpingzoll in Höhe von 47,4 Prozent. Daneben gibt es für den Hersteller DongGuan Humen Nanzha World Wide Stationery Mfg. Co. Ltd. einen unternehmensspezifischen Antidumpingzollsatz 27,1 Prozent. 

Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1684; ABl. L 279 vom 9. November 2018, S. 17.

Vorherige Verfahrensschritte

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Die Europäische Kommission leitete im September 2017 eine Auslaufüberprüfung ein:
Bekanntmachung; ABl. C 290 vom 1. September 2017, S. 3.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2016 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 5. September 2017 bekannt gegeben: 
Bekanntmachung; ABl. C466 vom 14. Dezember 2016, S. 20.

Vorherige Maßnahmen

Die Antidumpingmaßnahmen wurden bereits 2006 eingeführt und 2012 mit  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 796/2012 verlängert. 

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.