EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Holzfußböden mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
01.02.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Im Mai 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Seit dem 16. Januar 2025 gelten vorläufige Antidumpingmaßnahmen.
Diese Waren sind betroffen
Betroffen sind zusammengesetzte mehrlagige Fußbodenplatten aus Holz mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 4418 75 00.
Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll in Prozent | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Forest Group
| 45,9 | 89IL |
Fusong Group
| 42,3 | 89IM |
Jinfa Group
| 42,7 | 89IN |
Andere in Anhang I aufgeführte mitarbeitende Unternehmen | 46,7 |
|
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China | 49,2 | 8999 |
Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls notwendig.
So läuft das weitere Verfahren ab
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, d.h. in diesem Fall bis Juli 2025. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern.
Seit Oktober 2024 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung der endgültigen Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben.
Der Antrag wurde vom Europäischen Parkettverband eingereicht.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/78 der Kommission vom 15. Januar 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 16. Januar 2025;
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2733 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. Oktober 2024;
- Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 16. Mai 2024 (C/2024/3101).