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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Holzfußböden mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Mai 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Seit dem 16. Januar 2025 gelten vorläufige Antidumpingmaßnahmen. 

Diese Waren sind betroffen 

Betroffen sind zusammengesetzte mehrlagige Fußbodenplatten aus Holz mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 4418 75 00. 

Vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll in Prozent

TARIC-Zusatzcode

Forest Group

  • Jilin Newco Wood Industries Co., Ltd.

  • Jilin Forest Industry New Jinqiao Songlin Flooring Co., Ltd.

45,9

89IL

Fusong Group

  • Dalian Qianqiu Wooden Product Co., Ltd.

  • Fusong Diwang Wooden Product Co., Ltd.

  • Fusong Jinlong Wooden Group Co., Ltd.

  • Fusong Jinqiu Wooden Product Co., Ltd.

  • Fusong Qianqiu Wooden Product Co., Ltd.

42,3

89IM

Jinfa Group

  • Hunchun Xingjia Wooden Flooring Inc

  • Changchun Delin Wooden Floors Inc.

42,7

89IN

Andere in Anhang I aufgeführte mitarbeitende Unternehmen

46,7

 

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China

49,2

8999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2733

Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls notwendig. 

So läuft das weitere Verfahren ab

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, d.h. in diesem Fall bis Juli 2025. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern. 

Seit Oktober 2024 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung der endgültigen Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben.

Der Antrag wurde vom Europäischen Parkettverband eingereicht. 

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/78 der Kommission vom 15. Januar 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 16. Januar 2025;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2733 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. Oktober 2024; 
  • Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 16. Mai 2024 (C/2024/3101). 
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