EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antisubvention - Thermopapier mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Verfahren betrifft leichtgewichtiges Thermopapier.
09.02.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Im November 2025 leitete die EU-Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von Rasenmährobotern mit Ursprung in China ab 10. Februar 2026 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antisubventionsuntersuchung sind. Dabei handelt es sich um leichtgewichtiges Thermopapier (lightweight thermal paper) mit Ursprung in China. Leichtgewichtiges Thermopapier ist definiert als Thermopapier mit einem Riesgewicht von 65 g/m2 oder weniger, das auf Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr (einschließlich Papier) und mit einem Durchmesser von 40 cm oder mehr ("Jumbo-Rollen“) verkauft wird, mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer physikalischen oder chemischen wärmeempfindlichen Schicht (d. h. einer Schicht, die bei Anwendung von Wärme ein Bild erscheinen lässt) auf einer oder beiden Seiten, mit oder ohne Deckschicht (Topcoat). Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4809 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 und ex 4823 90 85 (in erster Linie – wenn auch nicht ausschließlich – TARIC-Codes 4809 90 00 10, 4811 90 00 10, 4816 90 00 10 und 4823 90 85 20).
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 13 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht spätestens neun Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wird auf Antrag der European Thermal Paper Association (ETPA) und ihren Mitgliedern (Hersteller von leichtgewichtigem Thermopapier) im Namen des Wirtschaftszweigs der Union eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/313 der Kommission vom 6. Februar 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von leichtgewichtigem Thermopapier mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 9. Februar 2026;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 7. November 2025.