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Antisubvention - Thermopapier mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antisubventionsmaßnahmen bekannt. Das Verfahren betrifft leichtgewichtiges Thermopapier.
12.08.2026
Im November 2025 leitete die Europäische Kommission ein Antisubventionsverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Maßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 7. August 2026.
Es gilt ein vorläufiger Ausgleichszoll
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um leichtgewichtiges Thermopapier (lightweight thermal paper) mit Ursprung in China. Leichtgewichtiges Thermopapier ist definiert als Thermopapier mit einem Riesgewicht von 65 g/m2 oder weniger, das auf Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr (einschließlich Papier) und mit einem Durchmesser von 40 cm oder mehr ("Jumbo-Rollen“) verkauft wird, mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer physikalischen oder chemischen wärmeempfindlichen Schicht (d. h. einer Schicht, die bei Anwendung von Wärme ein Bild erscheinen lässt) auf einer oder beiden Seiten, mit oder ohne Deckschicht (Topcoat). Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4809 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 und ex 4823 90 85 (TARIC-Codes 4809 90 00 10, 4811 90 00 10, 4816 90 00 10 und 4823 90 85 20).
Der Ausgleichszollsatz beträgt 70,5 Prozent. Für das chinesische Unternehmen Guandong Guanhao High-Tech Co. gilt ein Zollsatz von 28,8 Prozent.
So sieht der weitere Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 13 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Die Zollsätze können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antisubventionsmaßnahmen nochmals ändern.
Seit Februar 2026 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Ausgleichszölle auch rückwirkend erhoben werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung endgültiger Antisubventionsmaßnahmen bekannt gegeben.
Das Verfahren wird auf Antrag der European Thermal Paper Association (ETPA) und ihren Mitgliedern (Hersteller von leichtgewichtigem Thermopapier) im Namen des Wirtschaftszweigs der Union eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1914 der Kommission vom 5. August 2026 zur Einführung eines vorläufigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 6. August 2026;
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/313 der Kommission vom 6. Februar 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von leichtgewichtigem Thermopapier mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 9. Februar 2026;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 7. November 2025.