EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Kupferrohre mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Die Untersuchung betrifft Einfuhren aus China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Im März 2026 leitete die EU-Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von Kupferrohren mit Ursprung in China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan ab 27. Mai 2026 an.

Diese Waren sind betroffen

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Rohre aus raffiniertem Kupfer in gespulten Coils, glatt oder mit Innenrillen, nicht weiterverarbeitet. Die Ware hat ihren Ursprung in China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan. Sie wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 7411 10 90 (TARIC-Code 7411 10 90 10).

So sieht der weitere Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung). Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Das Verfahren wurde auf Antrag von EU Copper Tubes Defence Committee im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingeleitet.

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/1161 der Kommission vom 22. Mai 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Rohren aus Kupfer mit Ursprung in der Volksrepublik China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan, um die Erhebung von Antidumpingzöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu ermöglichen; ABl. L vom 26. Mai 2026;
  • Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Rohren aus Kupfer mit Ursprung in der Volksrepublik China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan; ABL. C vom 12. März 2026.