EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - nahtlose Rohre mit Ursprung in China
Das Verfahren wird eingestellt.
02.06.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Im Mai 2024 leitete die Europäische Kommission das Antidumpingverfahren ein. Nun gibt sie die Einstellung des Verfahrens bekannt. Grund hierfür ist, dass der Antragsteller, der Verband der Europäischen Stahlrohrhersteller, den Antrag zurückgezogen hat.
Folglich werden keine Antidumpingzölle auf die Waren erhoben, die Gegenstand der Untersuchung waren. Dabei handelte es sich um bestimmte nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl, auch Präzisionsstahlrohre, mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm, deren Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) 0,86 nicht überschreitet.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7304 19 10, ex 7304 19 30, ex 7304 23 00, ex 7304 29 10, ex 7304 29 30, ex 7304 31 20, ex 7304 31 80, ex 7304 39 50, ex 7304 39 82, ex 7304 39 83, ex 7304 51 89, ex 7304 59 82 und ex 7304 59 83 (TARIC-Codes: 7304191020, 7304193020, 7304230020, 7304291020, 7304293020, 7304312030, 7304318030, 7304395030, 7304398230, 7304398320, 7304518930, 7304598230 und 7304598320).
Quellen:
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1067 der Kommission vom 28. Mai 2025 zur Einstellung der Antidumpinguntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 2. Juni 2025;
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2720 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. Oktober 2024;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 17. Mai 2024 (C/2024/3280).