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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Alkylphosphonsäuren mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung ist um 2-Phosphonobutan-1,2,4-tricarbonsäure ("PBTC“ oder "PBTCA“) und ihr Natriumsalz Tetranatriumhydrogen-2-phosphonatobutan-1,2,4-tricarboxylat (P"BTC-Na4“), ob fest oder in wässriger Lösung. Die untersuchte Ware ist in der Regel in die CAS-Nummern 37971-36-1 und 66669-53-2 des Chemical Abstract Service eingereiht, in der Europäischen Union unter den EG-Referenznummern 253-733-5 bzw. 266-442-3 registriert und im Europäischen Zollinventar Chemischer Erzeugnisse (EZCE) unter den Zoll- und Statistiknummern (CUS-Nummern) 0027475-9 bzw. 0087281-1 erfasst.

Ware wird seit dem 1. Januar 2025 in den KN-Code 2931 49 80 (TARIC-Code 2931 49 80 60) eingereiht. Vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 wurde die untersuchte Ware in den TARIC-Code 2931 49 90 90 eingereiht. 

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September 2024 beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um gegebenenfalls Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können. 

Das Verfahren wird auf Antrag von LANXESS Deutschland GmbH im Namen des Wirtschaftszweigs der Union für bestimmte Alkylphosphonsäuren und ihre Natriumsalze eingeleitet.

Quelle: 
Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 18. September 2025.

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