EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung für Waren mit Ursprung in Russland ein. Für Waren mit Ursprung in der Ukraine treten die Antidumpingmaßnahmen außer Kraft.
10.10.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Russland und der Ukraine bestehen bereits seit 2006 Antidumpingmaßnahmen. Sie wurden seit der Einführung mehrmals verlängert.
Im Januar 2023 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen zum 3. Oktober 2023 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung bezüglich der Einfuhren mit Ursprung in Russland ein. Gleichzeitig gibt sie bekannt, dass die Maßnahmen für Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine zum 3. Oktober 2023 außer Kraft getreten sind.
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Gegenstand sind bestimmte nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm, deren Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) 0,86 nicht überschreitet.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: KN-Codes ex 7304 11 00, ex 7304 19 10, ex 7304 19 30, ex 7304 22 00, ex 7304 23 00, ex 7304 24 00, ex 7304 29 10, ex 7304 29 30, ex 7304 31 80, ex 7304 39 50, ex 7304 39 82, ex 7304 39 83, ex 7304 51 89, ex 7304 59 82 und ex 7304 59 83 (TARIC-Codes 7304110010, 7304191020, 7304193020, 7304220020, 7304230020, 7304240020, 7304291020, 7304293020, 7304318030, 7304395030, 7304398230, 7304398320, 7304518930, 7304598230 und 7304598320).
Der Antrag wurde vom Verband der Europäischen Stahlrohrhersteller eingereicht.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 2023 bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9 der Bekanntmachung).
- Bekanntmachung des Außerkrafttretens (Ukraine); ABl. C vom 2. Oktober 2023, S. 5.
- Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung (Russland); ABl. C vom 2. Oktober 2023, S. 93.
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens; ABl. C 12 vom 13. Januar 2023, S. 10.
Die Maßnahmen bestehen seit 2018
Die Europäische Kommission führte den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 3. Oktober 2018 ein. Die Einführung erfolgt als Ergebnis einer Auslaufüberprüfung, die im Juli 2017 eingeleitet wurde.
Betroffene Ware
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm, deren Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) 0,86 nicht überschreitet, mit Ursprung in Russland und der Ukraine.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7304 11 00, ex 7304 19 10, ex 7304 19 30, ex 7304 22 00, ex 7304 23 00, ex 7304 24 00, ex 7304 29 10, ex 7304 29 30, ex 7304 31 80, ex 7304 39 58, ex 7304 39 92, ex 7304 39 93, ex 7304 51 89, ex 7304 59 92 und ex 7304 59 93 (TARIC-Codes 7304 11 00 10, 7304 19 10 20, 7304 19 30 20, 7304 22 00 20, 7304 23 00 20, 7304 24 00 20, 7304 29 10 20, 7304 29 30 20, 7304 31 80 30, 7304 39 58 30, 7304 39 92 30, 7304 39 93 20, 7304 51 89 30, 7304 59 92 30 und 7304 59 93 20).
Antidumpingzölle
Es gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Land | Unternehmen | Antidumpingzoll (in %) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|---|
Russland | Joint Stock Company Chelyabinsk Tube Rolling Plant und Joint Stock Company Pervouralsky Novotrubny Works | 24,1 | A741 |
OAO Volzhsky Pipe Plant, OAO Taganrog Metallurgical Works, OAO Sinarsky Pipe Plant und OAO Seversky Tube Works | 28,7 | A859 | |
Alle übrigen Unternehmen | 35,8 | A999 | |
Ukraine | OJSC Dnepropetrovsk Tube Works | 12,3 | A742 |
LLC Interpipe Niko Tube und OJSC Interpipe Nizhnedneprovsky Tube Rolling Plant (Interpipe NTRP) | 8,1 | A743 | |
CJSC Nikopol Steel Pipe Plant Yutist | 25,7 | A744 | |
Alle übrigen Unternehmen | 25,7 | A999 |
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1469; ABl. L 246 vom 2. Oktober 2018, S. 20;
- geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2019/1295; ABl. L 204 vom 2. August 2019, S. 22.
Vorherige Verfahrensschritte
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Die Europäische Kommission leitete im Juli 2017 eine Auslaufüberprüfung ein: Bekanntmachung; ABl. C 214 vom 4. Juli 2017, S. 9.
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2016 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 5. Juli 2017 bekannt gegeben: Bekanntmachung; ABl. C 363 vom 1. Oktober 2016, S. 22.
Vorherige Maßnahmen
Die Antidumpingmaßnahmen bestehen bereits seit 2006 und wurden 2012 verlängert: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 585/2012; ABl. L 174 vom 4. Juli 2012, S. 5.