EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Terephthalsäure mit Ursprung in Südkorea und Mexiko
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
10.10.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von Terephthalsäure mit Ursprung in Südkorea und Mexiko an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Terephthalsäure mit einer Reinheit von 99,5 GHT oder mehr, die in der Regel in die CAS-Nummer (CAS: Chemical Abstracts Service) 100-21-0 eingereiht wird und in der Regel der CUS-Nummer (CUS: Customs Union and Statistics) 0023865-3 entspricht, mit Ursprung in Südkorea und Mexiko. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2917 36 00 (TARIC-Code 2917 36 00 11).
So sieht der weitere Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall bis Oktober 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wurde auf Antrag von INEOS Aromatics eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2013 der Kommission vom 8. Oktober 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und Mexiko; ABl. L vom 9. Oktober 2025;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und Mexiko; ABl. C vom 13. August 2025.