EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Terephthalsäure mit Ursprung in Südkorea und Mexiko
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
13.08.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Diese Waren sind betroffen
Gegenstand der Untersuchung ist Terephthalsäure mit einer Reinheit von 99,5 GHT oder mehr, die in der Regel in die CAS-Nummer (CAS: Chemical Abstracts Service) 100-21-0 eingereiht wird und in der Regel der CUS-Nummer (CUS: Customs Union and Statistics) 0023865-3 entspricht, mit Ursprung in Südkorea und Mexiko. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2917 36 00 (TARIC-Code 2917 36 00 11).
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September 2024 beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um gegebenenfalls Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können.
Das Verfahren wird auf Antrag von INEOS Aromatics eingeleitet.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und Mexiko; ABl. C vom 13. August 2025.