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Zollmeldung EU Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

CBAM - neue TARIC-Codierungen für die Zollanmeldung

Ab 1. Januar 2026 tritt die CBAM-Regelphase in Kraft. Daraus folgen Änderungen bei der Zollanmeldung. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Zum Jahreswechsel gibt es Änderungen beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM): die CBAM-Übergangsphase endet und die CBAM-Regelphase beginnt am 1. Januar 2026. Damit gehen Änderungen bei der Zollanmeldung einher. Die deutsche Zollverwaltung hat mit ATLAS-Teilnehmerinfo 0881/25 die neuen TARIC-Unterlagencodierungen veröffentlicht. Für zugelassene CBAM-Anmelder wird die Angabe der CBAM-Kontonummer verpflichtend. 

 

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