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Zollmeldung EU Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

CBAM - neue TARIC-Codierungen für die Zollanmeldung

Neue Codierung für CBAM-Waren, die in die aktive Veredelung überführt werden. Mit Inkrafttreten der CBAM-Regelphase zum 1. Januar 2026 gab es Änderungen bei der Zollanmeldung. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Zum Jahreswechsel gab es Änderungen beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM): die CBAM-Übergangsphase endete und die CBAM-Regelphase begann am 1. Januar 2026. Damit gehen Änderungen bei der Zollanmeldung einher. Die deutsche Zollverwaltung hat mit ATLAS-Teilnehmerinfo 0881/25 die neuen TARIC-Unterlagencodierungen veröffentlicht. Für zugelassene CBAM-Anmelder wird die Angabe der CBAM-Kontonummer verpflichtend. 

Auch für Waren, die in das Zollverfahren aktive Veredelung überführt werden, gibt es eine entsprechende Unterlagencodierung (Y422), siehe ATLAS-Teilnehmerinfo 0894/25.

 

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