EU Customs & Trade News EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Erleichterung der Feststellungen des präferenziellen Ursprungs
24.04.2018
Bonn (GTAI) – Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 enthält Verfahrensvorschriften, um die Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren in der Union zu erleichtern. Diese Durchführungsverordnung wird geändert.
Die Änderungen umfassen im Einzelnen:
Die Bestimmungen über den Ersatz von Präferenzursprungsnachweisen sollten generell auf Ursprungsdokumente angewendet werden können. Bisher gelten die Bestimmungen nur im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems der Europäischen Union (APS) (Art. 69),
Festlegung der Form der Ersatzursprungsdokumente,
Vereinfachungen, um den Präferenzursprung von Veredelungserzeugnissen, die aus Waren mit Präferenzursprungseigenschaft gewonnen oder hergestellt wurden, festzustellen, (Art. 69a),
ein neuer Anhang 22-06A soll als Antragsformular verwendet werden, um sich im REX-System registrieren zu lassen. Der bisherige Anhang 22-06 bleibt der Registrierung von Ausführern in APS-begünstigten Ländern vorbehalten,
die Verordnungen (EG) Nr. 209/2005 sowie (EWG) Nr. 3510/80 werden aufgehoben, da sie durch bisherige Gesetzesänderungen hinfällig geworden sind.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2018/604 der Kommission vom 18. April 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 hinsichtlich der Verfahrensvorschriften zur Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren in der Union und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 3510/80 und (EG) Nr. 209/2005