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Zollbericht EU Einfuhrabgaben
Die EU koppelt die Einführung an das Auslaufen der kostenlosen Zertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandels (ETS). Ab Oktober 2023 gelten zunächst Berichtspflichten.
22.12.2022
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Einführung eines CO2-Preises für importiere Waren soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Hersteller sicherstellen. Das CO2-Grenzausgleichssystem (carbon border adjustment mechanism, CBAM) verfolgt somit zwei Zielsetzungen: Zum einen soll das sogenannte Carbon Leakage verhindert werden. Darunter versteht man die Verlagerung von Produktionsstätten aus der EU in andere Länder, in denen weniger strenge Klimaschutzgesetze gelten. Zum anderen sollen Produzenten außerhalb der EU motiviert werden, ihre Produktionsprozesse klimafreundlicher zu gestalten.
Um diese Ziele zu erreichen, werden Einfuhren verteuert: EU-Importeure kaufen CO2-Zertifikate. Der Preis der Zertifikate ist abhängig von der Höhe des CO2-Preises, der gezahlt worden wäre, wenn die Ware innerhalb der EU hergestellt worden wäre.
Die EU hat das Ziel, Treibhausgasemissionen zu begrenzen. Im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) nutzen Unternehmen Emissionszertifikate. Die meisten Zertifikate werden versteigert. Bei besonders energieintensiven Branchen sind die Zertifikate noch kostenlos. Diese kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten läuft schrittweise aus. |
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus gilt nicht für alle Einfuhren, sondern nur für Waren, deren Herstellung besonders energieintensiv ist. Folgende Branchen sind vom CBAM betroffen: Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff, bestimmte Vormaterialien sowie nachgelagerte Produkte wie Schrauben und Bolzen sowie ähnliche Artikel aus Eisen oder Stahl.
Importeure müssen ab Oktober 2023 ihre Einfuhren zunächst dokumentieren. Die Einführung der CBAM-Zertifikate wird an das Auslaufen der kostenlosen ETS-Zertifikate gekoppelt. Die CBAM-Zertifikate spiegeln die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten CO2-Preis und dem Preis der CO2-Zertifikate im EU-ETS wider. Importe aus Ländern, die ebenfalls eine ambitionierte Klimaschutzpolitik verfolgen, sind ohne CBAM-Zertifikate möglich.
Die kostenlosen ETS-Zertifikate sollen über einen Zeitraum von neun Jahren zwischen 2026 und 2034 abgeschafft werden. Während dieser Zeit wird der CO2-Grenzausgleich nur für den Anteil der Emissionen gelten, für den keine kostenlosen ETS-Zertifikate gewährt werden.
Die Kommission hat den Auftrag, eine Ausweitung des Anwendungsbereiches noch vor dem Ende der Übergangsfrist zu prüfen. In der Diskussion sind unter anderem bestimmte Chemikalien und Polymere sowie weitere verarbeitete Erzeugnisse. Eine Komplettrevision ist schon jetzt für das Jahr 2027 vorgesehen.
Der CBAM ist Teil des europäischen Green Deal zur Bekämpfung des Klimawandels und des „Fit für 55“ Programms. Im Juli 2021 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus vor. Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich im Dezember 2022 auf einen Kompromiss. Die CBAM-Gesetzgebung kann erst dann endgültig verabschiedet werden, wenn auch die Verhandlungen über die Reform des ETS abgeschlossen sind. Rat und Europäisches Parlament erzielten dazu am 18. Dezember 2022 eine vorläufige Einigung.