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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur - Ersatzklingen für Glasschaber

Neue Einreihungsentscheidung

Von Stefanie Eich | Bonn

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

"Klingen aus rostfreiem Stahl, mit einer Breite von 40 mm, mit seitlichen Einkerbungen und einem Loch in der Mitte. Die Klingen werden in Packungen zu 10 Stück angeboten. Die Klingen sind als Ersatzklingen für Glasschaber bestimmt.

Glasschaber sind Handwerkzeuge, die in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt werden, unter anderem beim Schneiden, Kratzen und Entfernen von Substanzen wie Farbe, Klebstoff, Etiketten, Aufklebern und Schmutz von Oberflächen wie Fenstern, Wänden, Fliesen, Böden, Arbeitsplatten, Glas und Öfen. Aufgrund ihrer Eigenschaften können die Glasschaber im Haushalt oder im gewerblichen Bereich (z. B. im Malerhandwerk) verwendet werden."

Die Ware ist als "Haushaltswerkzeuge" unter folgendem KN-Code einzureihen:  8205 51 00.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2489 enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.

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