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EU-Schutzmaßnahmenuntersuchung zu PET-Harz-Chemikalien
Die EU leitet eine Untersuchung zur Einführung von Schutzmaßnahmen ein.
06.11.2026
Die EU reagiert mit der Untersuchung auf einen massiven Importanstieg von PET-Harz-Chemikalien. Die Einfuhren nahmen im Zeitraum von 2021 bis 2025 um 27 Prozent zu. Gründe hierfür sind die Erhöhung der Produktionskapazität in Drittländern sowie handelspolitische Schutzmaßnahmen anderer Drittländer, die den Zugang zu vielen Märkten verschlossen. Die Einfuhren wirken sich negativ auf den Marktanteil der EU-Hersteller aus. Bei der Untersuchung wird ermittelt, ob Unionsherstellern durch die erhöhten Einfuhren eine bedeutende Schädigung entsteht oder zu entstehen droht. Nach Abschluss der Untersuchung kann die EU Schutzmaßnahmen einführen, zum Beispiel in Form von Zusatzzöllen oder Kontingenten.
Diese Waren sind betroffen
Bei der von dieser Untersuchung betroffenen Ware handelt es sich um folgende Segmente:
- Polyethylenterephthalat (PET) mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr, das derzeit in den KN-Code 3907 61 00 eingereiht wird.
- Terephthalsäure (TA) und ihre Salze, die derzeit in den KN-Code 2917 36 00 eingereiht werden.
- Ethylenglykol (Ethandiol), auch Monoethylenglykol (MEG) genannt, das derzeit in den KN-Code 2905 31 00 eingereiht wird.
- Gereinigte Isophthalsäure (PIA) (in der Regel in die EG-Nummer 204-506-4 eingereiht und unter der CAS-Nummer 121-91-5 eingeordnet), die derzeit in den KN-Code ex 2917 39 85 (TARIC-Code 2917 39 85 70) eingereiht wird.
MEG, TA und PIA werden hauptsächlich zur Herstellung von PET verwendet. PET wird zumeist zur Fertigung von Verpackungen, insbesondere Flaschen, eingesetzt. Im Einklang mit der Beschreibung des KN-Codes 3907 61 00 umfasst die Untersuchung fabrikneues PET, recyceltes PET und Polyethylenterephthalat-Glykol (PET-G)
So sieht der Zeitplan aus
Die EU-Kommission leitet das Verfahren auf Antrag mehrerer Mitgliedstaaten ein. Die Kommission hat neun Monate Zeit, die Untersuchung abzuschließen. Eine Verlängerung des Verfahrens um zwei Monate ist möglich. Während der Untersuchung kann die EU-Kommission vorläufige Maßnahmen einführen.
Die EU-Kommission bittet die Unionshersteller, Herstellerverbände, Einführer und Verwender bei der Untersuchung mitzuarbeiten. Um die benötigten Informationen einzuholen, wird die Kommission die Fragebogenantworten einholen. Die Antworten müssen 21 Tagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Kommission eingehen.
Kurz erklärt: Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen adressieren steigende Einfuhren bestimmter Waren. Die Einfuhren sind nicht zwangsläufig gedumpt oder subventioniert, verursachen durch ihr Volumen aber eine ernsthafte Schädigung des heimischen Wirtschaftszweigs.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter Polyethylenterephthalat-Harz-Chemikalien; ABl. C vom 6. November 2026