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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur - Musterkatalog für Haarfarbe

Neue Einreihungsentscheidung.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

"Ware in Form eines Musterkatalogs mit Abmessungen von ungefähr 22 × 25 cm aus fester, glänzender Pappe, der mehrfarbig mit Informationen zu dem darin beworbenen Haarfärbemittel bedruckt ist. Die Innenseiten des Katalogs sind im Wesentlichen unbedruckt und enthalten Muster von nach Farbtönen geordneten Kunsthaarsträhnen (etwa vier cm lang und etwa zwei cm breit), die eingeklebt oder mithilfe herausnehmbarer Kunststoffclips befestigt sind. Die Ware dient der Bewerbung, Präsentation und Veranschaulichung (zum Zweck der Auswahl) der verschiedenen Farbtöne von Haarfärbemitteln im Direktverkauf, in Friseursalons und an Messe-/Präsentationsständen."

Die Ware gilt als "andere Werbedrucke und Werbeschriften und dergleichen" und ist unter folgendem KN-Code einzureihen: 4911 10 90.

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1993 (ABl. L vom 23. Juli 2024) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware. 

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