Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Update - USA verhängen Zölle auf Waren aus China
USA und China haben sich auf eine temporäre Senkung bestimmter Einfuhrzölle geeinigt.
16.05.2025
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
USA und China einigen sich auf temporäre Zollaussetzung
Die USA und China haben bei ihrem Wirtschaftstreffen in Genf vereinbart, gegenseitige Zusatzzölle für 90 Tage teilweise auszusetzen. Laut ihrer gemeinsamen Erklärung sollen die US-Zölle auf chinesische Importe auf 30 Prozent sinken, während auch China seine Gegenmaßnahmen reduziert. Die Maßnahmen sollen am 14. Mai 2025 in Kraft treten.
Änderungen im US-Zolltarif
Um die in den entsprechenden Executive Orders festgelegten Zollsätze umzusetzen, erfolgt eine Anpassung von Unterkapitel III in Kapitel 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS).
Der Zusatzzoll gemäß der entsprechenden HTSUS-Positionen wird zusätzlich zu allen bestehenden Zöllen (einschließlich Zölle nach Section 301), Gebühren und Abgaben erhoben. Selbst wenn Waren von den Zöllen gemäß Section 301 ausgenommen sind, unterliegen sie dem zusätzlichen Wertzoll, sofern sie unter die HTSUS-Positionen 9903.01.20 bzw. 9903.01.24 und/oder 9903.01.63 fallen.
Der in der neuen HTSUS-Position 9903.01.24 festgelegte zusätzliche Wertzoll gilt auch für chinesische Waren, die gemäß der allgemeinen Anmerkung 3 (c) (i) zum HTSUS eine besondere zolltarifliche Behandlung erhalten und für die nach Unterkapitel II zu Kapitel 99 vorübergehende Zollbefreiungen oder Zollermäßigungen gewährt werden können (siehe Spalte "Special").
HTSUS-Position | Beschreibung | Zollsatz "General" |
---|---|---|
9903.01.20 | Chinesische Ware, ausgenommen Waren der HTSUS-Positionen 9903.01.21, 9903.01.22 und 9903.01.23 | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10 Prozent |
9903.01.21 | Chinesische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfasst sind | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
9903.01.22 | Chinesische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfasst sind | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
9903.01.23 | Erzeugnisse aus China und Hongkong, die vor dem 1. Februar 2025 00:01 EST auf ein Schiff verladen wurden oder sich im Transit auf dem endgültigen Beförderungsmittel befanden und am 4. Februar 2025 nach 00:01 Uhr EST und am 7. März 2025 vor 00:01 Uhr EST in den freien Verkehr überführt oder aus dem Lager genommen wurden. | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
9903.01.24 | Chinesische Waren, ausgenommen Waren der HTSUS-Positionen 9903.01.21, 9903.01.22 und 9903.01.23 | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 20 Prozent |
9903.01.25 | Waren eines beliebigen Landes, ausgenommen Waren der Positionen 9903.01.26 bis 9903.01.33 und mit Ausnahme der in der Position 9903.01.34 vorgesehenen Fälle | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10 Prozent |
9903.01.63 derzeit ausgesetzt | Waren aus China, einschließlich Waren aus Hongkong und Macau | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 34 Prozent |
Spezifische Regelungen für Rückwaren
Die zusätzlichen Zölle gemäß Position 9903.01.20 und 9903.01.24 gelten nicht für Waren, für die die Einfuhr ordnungsgemäß unter einer Bestimmung von Kapitel 98 des Zolltarifs (Rückwarenregelung) gemäß den geltenden Vorschriften der U.S. Customs and Border Protection (CBP) geltend gemacht wird, außer für Waren der Positionen 9802.00.80, 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60.
Spezifische Regelungen für Veredelungswaren
Für die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 gelten die Zusatzzölle für den Wert der (in China) durchgeführten Reparaturen, Änderungen oder Bearbeitungen, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben. Für Position 9802.00.80 gelten die Zusatzzölle für den Wert der im Ausland (in China) montierten Ware, abzüglich der Kosten oder des Wertes solcher Erzeugnisse der Vereinigten Staaten, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben.
Ausnahmen für bestimmte Waren
Von den Einfuhrzöllen sind alle Waren ausgeschlossen, die von 50 U.S.C. 1702 (b) umfasst werden. Eingeführte Waren aus China, die unter 50 U.S.C. 1702 (b) fallen, müssen unter der neuen HTSUS-Position 9903.01.21 oder 9903.01.22 angemeldet und eingeführt werden. Die neue HTSUS-Position 9903.01.21 umfasst insbesondere die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfassten Waren und die neue HTSUS-Position 9903.01.22 die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfassten Waren.
Zeitpunkt der Einfuhr ist entscheidend
Waren aus China, einschließlich Waren aus Hongkong und Macau, die am oder nach dem 14. Mai 2025 um 00:01 Uhr EST um freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 10 Prozent. Die entsprechenden Waren sind unter HTSUS-Position 9903.01.25 anzumelden. Die Position 9903.01.63 und die damit verbundenen Zölle werden ab dem 14. Mai 2025 für 90 Tage ausgesetzt.
Waren aus China, einschließlich Waren aus Hongkong und Macau, mit Ausnahme derjenigen, die unter die identifizierten Ausnahmen fallen, die in CSMS 64680374 enthalten sind, am oder nach dem 10. April 2025 um 00:01 Uhr Uhr EST zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 125 Prozent. Für diese Waren findet die neue HTSUS-Position 9903.01.63 Anwendung.
Waren, bei denen es sich um Produkte aus China und Hongkong handelt, die am bzw. nach dem 4. März 2025 um 00:01 Uhr EST zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 20 Prozent. Für diese Waren findet die neue HTSUS-Position 9903.01.24 Anwendung.
Waren, die am bzw. nach dem 4. Februar 2025 um 00:01 Uhr EST und vor dem 4. März 2025 00:01 Uhr EST zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 10 Prozent und somit der HTSUS-Position 9903.01.20.
Keine de-minimis-Behandlung mehr möglich
Ab 2. Mai 2025 um 00:01 Uhr EST gelten die de-minimis-Ausnahmen für Einfuhren aus China, Hongkong und Macau, die zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, nicht mehr. Demnach können Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger nicht länger zollfrei eingeführt werden.
Transportunternehmen, die Sendungen über das internationale Postnetz in die USA befördern, müssen nun Zölle an die CBP abführen. Der Zusatzzoll für die betroffenen Einfuhren wurde im Rahmen der temporären Zollaussetzung zwischen den USA und China von 120 Prozent auf 54 Prozent (ad valorem) gesenkt. Diese Senkung gilt ab dem 14. Mai 2025, 00:01 Uhr EST für 90 Tage. Alternativ zum ad valorem Zollsatz können Paketdienstleister wählen, ob sie einen spezifischen Zollsatz von 100 US-Dollar pro Paket-/Postsendung anwenden. Eine Erhöhung des spezifischen Zollsatzes auf 200 Dollar pro Paket-/Postsendung ist am bzw. ab 1. Juni 2025 vorgesehen.
Die Zölle, die von einem Spediteur gemäß den Abschnitten 2(b) und 2(c) der Executive Order 14256 erhoben werden, werden anstelle aller anderen Zölle erhoben, denen solche Sendungen aus China (inklusive Hongkong und Macau) andernfalls unterliegen würden.
Informationen zur korrekten Anmeldung finden Sie in den Leitfäden der CBP:
- Guidance for Carriers of International Mail
- De Minimis Requirements Per Executive Order 14256 and Guidance for Carriers Transporting International Mail
- ACE Processing of De Minimis Shipments
- CERT Deployment set for today of Error Codes and Status Notifications for ACE Processing of De Minimis Shipments
Waren in Freihandelszonen
Waren aus China und Hongkong, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fallen, und am oder nach dem 4. Februar 2025, 00:01 Uhr Uhr EST in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, müssen als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Diese Artikel unterliegen bei der Einfuhr den Zöllen gemäß der geänderten Durchführungsverordnung bzw. Amendment to Notice und den geltenden Zollsätzen zum Zeitpunkt der Zulassung in die US-Freihandelszone.
Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihrem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.
Quellen und weitere Informationen:
Leitfäden (CBP):
- CSMS #65029337 - Guidance – Modifying Reciprocal Tariff Rate for China
- CSMS #65029543 - Update to GUIDANCE: Federal Register Notice Published on De Minimis Requirements Per Executive Order 14256 and Guidance for Carriers Transporting International Mail
- CSMS #64861116 - GUIDANCE: Federal Register Notice Published on De Minimis Requirements Per Executive Order 14256 and Guidance for Carriers Transporting International Mail
- CSMS #64825584 - CERT Deployment set for today of Error Codes and Status Notifications for ACE Processing of De Minimis Shipments
- CSMS #64792502 - ACE Processing of De Minimis Shipments
- CSMS #64299816 - UPDATE – Additional Duties on Imports from China and Hong Kong (March 3, 2025)
Rechtsakte:
- Executive Order: Modifying Reciprocal Tariff Rates to reflect Discussions with the People's Republic of China (12. Mai 2025)
- Amended notice: Notice of Implementation of Additional Duties on Products of the People’s Republic of China Pursuant to the President’s Executive Order 14256 (28. April 2025)
- Executive Order 14266: Modifying Reciprocal Tariff Rates To Reflect Trading Partner Retaliation and Alignment (9. April 2025)
- Executive Order 14259: Amendment to Reciprocal Tariffs and Updated Duties as Applied to Low-Value Imports From the People's Republic of China (8. April 2025)
- Executive Order 14256: Further Amendment to Duties Addressing the Synthetic Opioid Supply Chain in the People's Republic of China as Applied to Low-Value Imports (2. April 2025)
- Amended notice: U.S. Customs and Border Protection, Further Amended Notice of Implementation of Additional Duties on Products of the People’s Republic of China Pursuant to the President’s Executive Order 14195, Imposing Duties to Address the Synthetic Opioid Supply Chain in the People’s Republic of China (6. März 2025)
- Executive Order 14228: Further Amendment to Duties Addressing the Synthetic Opioid Supply Chain in the People’s Republic of China (3. März 2025)
- Amended notice: Amended Notice of Implementation of Additional Duties on Products of the People’s Republic of China Pursuant to the President’s February 1, 2025 Executive Order Imposing Duties To Address the Synthetic Opioid Supply Chain in the People’s Republic of China (12. Februar 2025)
- Executive Order 14195: Imposing Duties To Address the Synthetic Opioid Supply Chain in the People’s Republic of China (1. Februar 2025)
- Executive Order 14156: Declaring a National Energy Emergency (20. Januar 2025)
Fact Sheets: