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Kombinierte Nomenklatur - Neue Version 2027

Die neue Version gilt ab 1. Januar 2027.

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2027 vorgelegt. Sie gilt ab 1. Januar 2027.

Die Änderungen sind in der Durchführungsverordnung durch Symbole gekennzeichnet:

★ kennzeichnet neue Codenummern

■ kennzeichnet bestehende Codenummern, jedoch mit anderem Inhalt

Sie finden die neue Version hier: Durchführungsverordnung (EU) 2026/2163

Rechtsgrundlage ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Anhang I der Verordnung wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU (Ausgabe L) veröffentlicht.

Das Statistische Bundesamt wird zeitnah im Zusammenhang mit der Neufassung des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik eine Aufstellung der im neuen Jahr eintretenden Änderungen veröffentlichen.