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Zollbericht USA Einfuhrabgaben

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen

Die neuen US-Zölle werfen viele Fragen auf – unser Beitrag liefert die wichtigsten Antworten und verweist auf die Originalquellen.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Die neuen US-Zölle sorgen weltweit für Diskussionen – doch was bedeuten sie konkret für Unternehmen? Unser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die aktuellen Handelsmaßnahmen und fasst wichtige Quellen für Sie zusammen. 

Achtung: Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert (Stand: 29. April 2025)

Allgemein

  1. Wann gelten die Zusatzzölle?
    Die jeweiligen Rechtsakte (Executive Order, Proclamation) nennen den Zeitpunkt des Inkrafttretens und stellen dabei in der Regel auf den Zeitpunkt der Einfuhr ab. Dieser liegt vor, wenn die Ware zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Zolllager in den freien Verkehr überführt wird.
  2. Wo können die entsprechenden Zusatzzölle eingesehen werden?
    Die Zusatzzölle können über den US-amerikanischen Zolltarif (HTSUS) recherchiert werden. Im HTS finden Sie unter der Eingabe der Zolltarifnummer den Zollsatz. Die Fußnote unter „General“ gibt an, ob Zusatzzölle erhoben werden. Der Zusatzzoll selbst ist dort leider nicht aufgeführt, sondern nur die Fundstelle in Kapitel 99. Alternativ kann die EU-Datenbank Access2Markets genutzt werden.
  3. Hängt der Zusatzzoll vom Ursprungsland oder vom Land, aus dem die Ware verschickt wird, ab?
    Die Maßnahmen und somit auch die Zusatzzölle stellen auf den Ursprung der Ware ab.
  4. Wie lässt sich der Ursprung in den USA bestimmen?
    In der Regel gilt auch hier das Kriterium der wesentlichen Be- oder Verarbeitung. Die US-Behörden stellen hierbei in der Regel auf Case Law ab.

Zusatzzölle (IEEPA-Zölle)

  1. Wie hoch sind die Zusatzzölle gegenüber China, Kanada und Mexiko?
    China sieht sich mit möglichen Zusatzzöllen von bis zu 245 Prozent auf Exporte in die USA konfrontiert. Dazu zählen ein sogenannter reciprocal tariff von 125 Prozent, eine 20 prozentige Abgabe als Reaktion auf die sogenannte Fentanyl-Krise sowie Section-301-Zölle, die je nach Warengruppe zwischen 7,5 und 100 Prozent liegen. Welche Waren von welchen Zöllen betroffen sind, ist produktspezifisch im HTSUS einzusehen.

    Seit dem 4. März 2025 werden kanadische Waren mit Einfuhrzöllen von 25 beziehungsweise 10 Prozent belastet. Es gelten Ausnahmen für Waren, die im Rahmen des USMCA eingeführt werden.

    Seit dem 4. März 2025 wird ein Einfuhrzoll von 25 Prozent auf Importe aus Mexiko erhoben. Es gelten Ausnahmen für Waren, die im Rahmen des USMCA eingeführt werden.
  2. Unterliegen Waren, die im Rahmen einer vorübergehenden Verwendung unter Zollverschluss (Temporary Importation under Bond/TIB) eingeführt werden, zusätzlichen Zöllen?
    Der zusätzliche Wertzoll wird nicht auf Waren erhoben, die für die TIB-Einfuhr in Frage kommen.
  3. Gelten die Zusatzzölle auch für Waren, die in Kapitel 98 des US-Zolltarifs eingereiht werden können?
    Die zusätzlichen Zölle gelten nicht für Waren, für die die Einfuhr gemäß einer Bestimmung des Kapitels 98 des Zolltarifs gemäß den geltenden Vorschriften des CBP beantragt wird. Kapitel 98 enthält u.a. die Vorschriften zu Mustern und Rückwaren.
  4. Gelten die Zusatzzölle für Veredelungen bzw. Reparaturen?
    Für die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 gelten die Zusatzabgaben auf den Wert der vorgenommenen Reparaturen, Änderungen oder Verarbeitungen, wie sie in der jeweiligen Unterposition im HTS beschrieben sind. Für die Zolltarifnummer 9802.00.80 gelten die zusätzlichen Zölle für den Wert des im Ausland montierten Artikels, abzüglich der Kosten oder des Wertes solcher Produkte aus den USA, wie im HTS beschrieben.
  5. Meine Waren unterliegen einem Ausschluss von den Zöllen gemäß Section 301. Unterliegen sie dem Zusatzzoll auf Waren aus China, der gemäß dem IEEPA erhoben wird?
    Die in der HTSUS-Position 9903.01.20 oder 9903.01.24 vorgesehene zusätzlichen Wertzölle gelten zusätzlich zu allen anderen anwendbaren Zöllen (einschließlich Zöllen nach Abschnitt 301), Steuern, Gebühren und Abgaben. Auch wenn Waren von den Zöllen nach Section 301 ausgenommen sind, unterliegen sie, wenn sie in die HTSUS-Position 9903.01.20 oder 9903.01.24 eingereiht werden, dem in der HTSUS-Position 9903.01.20 oder 9903.01.24 vorgesehenen zusätzlichen Wertzoll.
  6. Wo erhalte ich Informationen zu den IEEPA-Zöllen?
    Sie finden in den jeweiligen Rechtsakten zahlreiche Informationen. Ferner stellt die U.S. Customs an Border Protection (CBP) FAQs und Leitfäden zur Verfügung.

Stahl- und Aluminiumprodukte

  1. Sind alle Stahl- und Aluminiumprodukte von den zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25 Prozent betroffen?
    Nein. Eine Liste mit den betroffenen Produkten, inklusive Zolltarifnummern, finden Sie unter: List of Steel HTS subject to Sec. 232 und List of Aluminium HTS subject to Sec. 232
  2. Wie wird bei Derivaten der Stahl-/Aluminiumanteil ermittelt und beim Zoll deklariert?
    Der Wert des Stahlgehalts sollte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Customs Valuation Agreement (19 U.S.C. 1401a) bestimmt werden. Hierzu hat die CBP einen Leitfaden sowie FAQs veröffentlicht.
  3. Wie melde ich das Land des Schmelzens und Gießens, wenn das Produkt den Zöllen gemäß Section 232 unterliegt, der Importeur aber das Land des Schmelzens und Gießens nicht kennt?
    In diesen Fällen können die Anmelder "OTH" für das Land der Schmelze und des Gießens melden.
  4. Wo finde ich weitere Informationen zu den Zusatzzöllen auf Stahl und Aluminium?
    In den FAQs der CBP sowie in den GTAI-Berichten Update - USA verhängen Zölle auf Stahlimporte und Update - USA verhängen Zölle auf Aluminiumimporte

KFZ und KFZ-Teile

  1. Sind alle KFZ und KFZ-Teile von den zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25 Prozent betroffen?
    Betroffen sind Personenkraftwagen wie etwa Limousinen, SUVs, Crossover, Minivans, Transporter sowie leichte Nutzfahrzeuge. Ebenso zählen wesentliche Automobilteile wie etwa Motoren, Getriebe, Antriebsstrangteile und elektrische Komponenten dazu (ab dem 3. Mai 2025). Eine Erweiterung des betroffenen Produktportfolios ist durchaus möglich. Die Proclamation führt im Annex die entsprechenden Produkte mit Zolltarifnummern auf. 
  2. Gibt es Ausnahmen für bestimmte KFZ und KFZ-Teile?
    Fahrzeuge aus Kanada oder Mexiko sind nicht grundsätzlich vom Zusatzzollsatz von 25 Prozent betroffen. Der Zoll gilt nur für nicht-US-amerikanische Komponenten. Qualifiziert sich ein Fahrzeug für eine Präferenzbehandlung gemäß dem Freihandelsabkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko (USMCA), können Importeure die US-Anteile des Fahrzeugs zertifizieren lassen, sodass nur nicht-US-amerikanische Komponenten dem Zusatzzoll unterliegen.
    Fahrzeugteile, die im Rahmen des USMCA eine Präferenzbehandlung erhalten und entsprechend abgewickelt werden können, sind vom Zusatzzollsatz in Höhe von 25 Prozent ausgenommen. Dies gilt, bis ein Verfahren eingeführt ist, das den Zollsatz ausschließlich auf den Wert des Nicht-US-Inhalts solcher Fahrzeugteile anwendet.
  3. Wo finde ich weitere Informationen zu den Zusatzzöllen auf KFZ und KFZ-Teile?
    In den FAQs der CBP sowie im GTAI-Bericht "USA verhängen Zölle auf Einfuhren von Autos und Autoteilen".
     

Sogenannte reziproke Zölle

  1. Seit dem 5. April 2025 werden Einfuhren in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von zehn Prozent belastet. Gelten diese zehn Prozent für alle Einfuhren?
    Die Zusatzzölle von 10 Prozent gelten grundsätzlich auf alle Einfuhren. Es gibt aber Ausnahmen für unter anderem Smartphones, Computer und elektronische Komponenten (siehe hierzu gelistete Waren) und Waren, die in Annex II gelistet sind (zum Beispiel Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holzwaren sowie bestimmte kritische Mineralien). Zudem sind Waren aus Aluminium und Stahl, für die bereits Zusatzzölle gelten, die mit Proclamations 10895 sowie 10896 vom 10. Februar eingeführt wurden, sowie KFZ und KFZ-Teile, für die bereits Zusatzzölle gemäß Proclamation 10908 gelten, ausgenommen. Für Einfuhren aus China, Mexiko und Kanada gelten die länderspezifischen Zollsätze (siehe oben).
  2. Gelten die reziproken Zölle zusätzlich zu bereits bestehenden MFN-Zöllen oder werden diese ersetzt?
    Die reziproken Zölle gelten zusätzlich zu den MFN-Zöllen.
  3. Gibt es eine Ausnahme für Waren, die bereits vor Inkrafttreten der Zusatzzölle verladen wurden?
    Ja, sie gilt für Waren, die vor dem Inkrafttreten der Zusatzzölle verladen wurden und sich noch im Transit befinden, und deren Abfertigung zum freien Verkehr erst nach dem 5. April 2025 durchgeführt wird. Gemäß der aktuellen Guidance der US-Zollbehörden können Importeure diese Ausnahme für Waren, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Zusatzzölle im Transit befanden, für Zollanmeldungen bis 27. Mai 2025 nutzen. 

E-Commerce/de-minimis-Regelung

  1. Wo finde ich Informationen zum Thema E-Commerce?
    Die CBP hat häufig gestellte Fragen in einem FAQ zusammengefasst. Dort werden Fragen rund um E-Commerce, unter anderem auch zur De-Minimis-Regelung, behandelt: E-Commerce Frequently Asked Questions
  2. Gilt nun ab dem 2. Mai 2025 generell keine de-minimis-Regelung mehr?
    Bisher wurde die de-minimis-Regelung nur gegenüber China aufgehoben, sodass ab 2. Mai 2025 um 00:01 Uhr EST die de-minimis-Ausnahmen für Einfuhren aus China, die zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, nicht mehr gelten. 
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