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Kombinierte Nomenklatur - Teleskoprohr für Staubsauger

Neue Einreihungsentscheidung.

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

"Eine Ware aus Aluminium, bestehend aus zwei untrennbaren nicht biegsamen Rohren mit unterschiedlichen Durchmessern, die ineinander gesteckt sind. Die beiden Rohre sind durch einen Verriegelungsmechanismus miteinander verbunden und bilden somit ein Teleskoprohr. Das innere Rohr ist mit Rillen versehen, sodass der Benutzer die Länge des Teleskoprohrs anpassen kann. Die Ware ist an einem Ende mit dem biegsamen Schlauch verbunden, der an einem Staubsauger angebracht ist, und am anderen Ende mit verschiedenen Arten von Reinigungsköpfen. Das Teleskoprohr ist für die Verwendung mit einem bestimmten Staubsaugertyp konzipiert, damit der Benutzer den Boden und andere Oberflächen reinigen kann."

Die Ware ist als "Teil der Staubsauger der Position 8508" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 8508 70 00.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2265 (ABl. L vom 9. Oktober 2026) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.