Zollbericht EU Einfuhrabgaben

Konsultation zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Die Konsultation betrifft die Anrechnung von im Drittland gezahlten CO2-Preisen. Unternehmen und Verbände können bis zum 10. Juni 2026 Feedback einreichen. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Aktuell führt die EU-Kommission eine weitere Konsultation zur Umsetzung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) durch. Die Konsultation betrifft den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Anrechnung eines im Drittland gezahlten CO2-Preises. Durch die Anrechnung können CBAM-Importeure die Anzahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate mindern. 

Die Durchführungsverordnung konkretisiert Art. 9 Abs. 5 der CBAM-Verordnung und regelt unter anderem die konkrete Anrechnung des CO2-Preises auf die Anzahl der CBAM-Zertifikate, die im Rahmen der jährlichen CBAM-Erklärung einzureichen sind, die Währungsumrechnung in Euro und die erforderlichen Zahlungsnachweise. 

Unternehmen und Verbände können bis zum 10. Juni 2026 Feedback einreichen. Rückmeldungen sind online über die Webseite der EU-Kommission möglich. 

Zum Hintergrund

Am 31. Dezember 2025 endete die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechnismus (CBAM). Seit 1. Januar 2026 befindet sich CBAM in der Regelphase. Die EU hat Vereinfachungen für die Regelphase beschlossen. Damit unterliegen deutlich weniger Unternehmen den CBAM-Pflichten als noch während der Übergangsphase.