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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Mangandioxide mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Februar 2023 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nachdem sie im Oktober 2023 zunächst vorläufige Antidumpingmaßnahmen einführte, führt sie nun endgültige Maßnahmen ein. Die Antidumpingzollsätze unterscheiden sich geringfügig.

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um elektrolytische Mangandioxide (das heißt Mangandioxide, die in einem elektrolytischen Verfahren hergestellt wurden) mit Ursprung in China, die nach dem elektrolytischen Verfahren keiner Wärmebehandlung unterzogen wurden. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2820 10 00 (TARIC-Code 2820 10 0 010). 

Antidumpingzölle

Vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll in Prozent

TARIC-Zusatzcode

Xiangtan Electrochemical Scientific Ltd

Jingxi Xiangtan electrochemical scientific ltd.

8,6

899N

Guangxi Guiliu New Material Co., Ltd

Guangxi Xiatian Manganese Mine Co. LTD

899O

Guangxi Daxin Huiyuan New Energy Technology Co., Ltd

17,1

899P

Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen

10,1

 

Alle übrigen Unternehmen

35

C999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2024/844

Anwendung unternehmensspezifischer Antidumpingzollsätze

Die Anwendung des unternehmensspezifischen Zollsatzes setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Namen und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 35 Prozent Anwendung.

Die Sicherheitsleistung wird einbehalten

Die vorläufigen Antidumpingzölle galten seit Oktober 2023. Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, war eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig. Diese Sicherheitsleistungen werden endgültig vereinnahmt. 

Quelle: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/844 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls; ABl. L vom 14. März 2024.
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Mangandioxide mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 57 vom 16. Februar 2023, S. 11;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2023/2120 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren elektrolytischer Mangandioxide mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 13. Oktober 2023. 
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