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EU verlängert Sanktionen in Bezug auf chemische Waffen
Die Maßnahmen gelten bis 2027.
13.10.2026
Die EU verlängert das Sanktionsregime gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen bis zum 30. Oktober 2031. Die restriktiven Maßnahmen gegenüber einzelnen gelisteten Personen gelten bis 30. Oktober 2027.
Die Sanktionen betreffen zurzeit 31 Personen sowie sechs Organisationen. Es bestehen Einreiseverbote in die Europäische Union (EU). Zudem werden Vermögenswerte eingefroren und es ist verboten, den gelisteten Personen und Organisationen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Die restriktiven Maßnahmen richten sich sowohl gegen Personen und Organisationen, die unmittelbar für die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind, als auch gegen jene, die dafür finanzielle, technische oder materielle Unterstützung bereitstellen, hilfestellend oder bestärkend dazu beitragen oder mit solchen Waffen in Verbindung stehen. Sie wurden 2018 eingeführt und werden regelmäßig überprüft.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Übersicht über die Maßnahmen der EU (Rat der Europäischen Union)
- Beschluss (GASP) 2026/2286 des Rates vom 12. Oktober 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
- Pressmitteilung des Rats der Europäischen Union vom 12. Oktober 2026.