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Die Europäische Kommission veröffentlicht die Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung.
25.05.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen.
Am 25. Mai 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2023/996 im EU-Amtsblatt. Die Verordnung enthält die aktuelle Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821). Die Änderungen treten am 26. Mai 2023 in Kraft.
Die Kommission hatte die Aktualisierung im Februar 2023 angekündigt. Die Pressemitteilung der Generaldirektion Handel vom 27. Februar 2023 enthält eine Übersicht über die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Liste.
Die neue EU-Dual-Use-Verordnung trat am 9. September 2021 in Kraft. Wir informierten Sie in unserem Webinar über die wichtigsten Änderungen und ihre praktischen Auswirkungen.