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EU-Dual-Use-Verordnung - Aktualisierung der Güterliste

Die Europäische Kommission veröffentlicht den Vorschlag für die Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund kündigte die Europäische Kommission eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 an. Der Entwurf kann im Register der Kommissionsdokumente abgerufen werden. Nach Abschluss aller Formalitäten wird die Delegierte Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie soll voraussichtlich Ende 2025 in Kraft treten. Die Pressemitteilung der Generaldirektion Handel vom 8. September 2025 enthält eine Übersicht über die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Liste.

Die neue EU-Dual-Use-Verordnung trat am 9. September 2021 in Kraft.

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