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EU-Dual-Use-Verordnung - Aktualisierung der Güterliste

Die Europäische Kommission veröffentlicht den Entwurf für die Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung.

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund kündigt die Europäische Kommission eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 an. Nach Abschluss aller Formalitäten wird die Delegierte Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie soll voraussichtlich Ende November 2026 in Kraft treten. 

Der Entwurf kann im Register der Kommissionsdokumente abgerufen werden. Der Entwurf sieht die Aufnahme neuer Güter mit doppeltem Verwendungszweck vor, beispielsweise Ausrüstung und Materialien für die Herstellung und Prüfung von Halbleitern, Integrierte Schaltungen für Hochleistungsrechner und elektronische Baugruppen, keramische Matrixverbundwerkstoffe (Ceramic Matrix Composites, CMCs). Die Pressemitteilung der Generaldirektion Handel vom 14. September 2025 enthält eine Übersicht über die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Liste.

Die neue EU-Dual-Use-Verordnung trat am 9. September 2021 in Kraft.