Zollbericht EU Exportkontrolle
Neues Russland-Listungspaket in Kraft
Am 15. Juni 2026 wurde das neue Russland-Listungspaket der EU verabschiedet.
19.06.2026
Von Dr. Achim Kampf | Bonn
In Umsetzung entsprechender Beschlüsse des Rates der EU hat die EU durch die Durchführungsverordnungen 2026/1356, 2026/1358, 2026/1361 und 2026/1362 mit Wirkung ab dem 15. Juni 2026 die Sanktionen gegen Russland weiter verschärft.
Die Durchführungsverordnungen ändern die Anhänge der Verordnungen 269/2014, 2024/2642, 2023/888 und 2024/485 mit der Folge, dass insgesamt 34 Einzelpersonen und 47 Entitäten neu erfasst sind. Ziel ist es, den russischen militärisch-industriellen Komplex weiter einzuschränken und die Energieeinnahmen Russlands durch gezielte Maßnahmen gegen dessen Schattenflotte zu dämpfen. Zudem sollen hybride Bedrohungen sowie die Verbreitung russischer Staatspropaganda, mit der der Angriffskrieg gerechtfertigt wird, unterbunden und die systematische Unterdrückung und die Menschenrechtsverletzungen in Russland sowie die wiederholte Missachtung des Chemiewaffenübereinkommens durch das Land aufgedeckt werden. Auch Akteure aus Drittstaaten sind erfasst.
Auf Grundlage der Verordnung 2026/1336 haben die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen die Freigabe eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen bzw. deren Bereitstellung zu genehmigen.
Per Beschluss 2026/1360 hat der Rat der EU überdies die im Beschluss 2014/386 wegen der rechtswidrigen Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Uni 2027 verlängert. Dies betrifft die in den Verordnungen 833/2014 und 269/2024 enthaltenen Sanktionen.
Die Rechtsgrundlagen des Listungspakets sind im EU-Amtsblatt vom 15. Juni 2026 abrufbar.
Derzeit wird auf EU-Ebene an einem 21. Sanktionspaket gearbeitet. Sobald die Regelungen in Kraft sind, werden wir entsprechend informieren.