EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
EU-Konsultation zu den Schutzmaßnahmen Stahl
Die Konsultation betrifft die bisherige Umsetzung der neuen Verordnung. Frist für Rückmeldung ist der 11. Oktober 2026.
30.09.2026
Seit 1. Juli 2026 gelten neue Schutzmaßnahmen gegenüber der Einfuhr von Stahlerzeugnissen. Die Europäische Kommission führt aktuell eine Konsultation zur Umsetzung durch. Ziel ist es, nach dem ersten Quartal eine erste Bilanz über die direkten Auswirkungen der neuen Stahlschutzmaßnahmen zu ziehen.
Die Konsultation richtet sich an Stahlproduzenten, Verwender, Verbände, Exporteure und andere interessierte Stakeholder. Feedback ist bis zum 11. Oktober 2026 möglich und kann über die Webseite der EU-Kommission eingereicht werden.
Konsultation zum Anwendungsbereich beendet
Die Verordnung sieht vor, dass die Europäische Kommission den Anwendungsbereich und die betroffenen Warengruppen neu bewertet und gegebenenfalls Vorschläge für eine Ausweitung vorlegt. Hierzu hat sie bereits eine Konsultation mit Frist zum 30. September 2026 durchgeführt, deren Ergebnisse nun ausgewertet werden.
Der erste Prüfauftrag betraf folgende Warengruppen:
- Rohre, Leitungen und Hohlprofile aus Gusseisen (KN-Codes 73 030010, 73 030090)
- Draht aus unlegierten und anderen Legierungen (KN-Codes 72 29 2000, 72 29 9020, 72 29 9050, 72 29 9090)
- Edelstahl-Draht (KN-Codes 72 23 0011, 72 23 0019, 72 23 0091, 72 23 0099)
- Schmiedestangen aus unlegierten und anderen Legierungen (KN-Codes 7214 1000, 7228 1050, 7228 4010, 7228 4090)
Zum Hintergrund
Schutzmaßnahmen gibt es bereits seit 2019. Die bisherigen Maßnahmen sind am 30. Juni 2026 ausgelaufen und werden durch die neue Verordnung (EU) 2026/1384 ersetzt.