Zollbericht Ghana Konformitätserfordernisse

Ghana verschärft Anforderungen für Fahrzeugimporte

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen gebrauchte Fahrzeuge vor dem Versand nach Ghana eine verpflichtende Konformitätsprüfung durchlaufen.

Von Andrea Mack | Bonn

Die Ghana Standards Authority (GSA) führt ab dem 1. Oktober 2026 neue Regelungen für die Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen ein. Die Maßnahmen sind Teil des "Vehicle Homologation and Conformity Assessment Programme" der Behörde und gelten für alle Fahrzeuge, die ab diesem Datum nach Ghana verschifft werden. Von den neuen Regelungen ausgenommen sind Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. Oktober 2026 verschifft wurden, auch wenn sie erst nach diesem Datum in Ghana eintreffen. 

Konformitätsprüfung für Gebrauchtfahrzeuge

Alle Gebrauchtfahrzeuge müssen vor der Ausfuhr im Exportland von einer durch die GSA anerkannten Prüforganisation inspiziert werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformance - CoC). Fahrzeuge, die die nationalen Standards nicht erfüllen, dürfen nicht in Ghana eingeführt werden. Eine offizielle Liste der zugelassenen Prüfstellen hat die GSA bislang noch nicht veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde werden die Kontaktdaten der anerkannten Prüfstellen registrierten Importeuren zur Verfügung gestellt.

Außerdem besteht ein Einfuhrverbot für Gebrauchtfahrzeuge:  

  • mit Hochwasser-, Brand- oder erheblichen Fahrgestellschäden,
  • die aus Ersatzteilen zusammengesetzt wurden,
  • ohne Tachometer in Kilometern pro Stunde, und
  • die älter als 15 Jahre sind.

Zertifizierung von neuen Fahrzeugmodellen

Neue Fahrzeugmodelle müssen vor dem Versand nach Ghana weiterhin das bestehende Homologationsverfahren durchlaufen. Dafür sind technische Unterlagen und Prüfberichte anerkannter Prüfeinrichtungen vorzulegen. Zudem überprüft die GSA Musterfahrzeuge des jeweiligen Modells. 

GSA führt Fahrzeugregister VEDIS ein

Alle Importeure, Händler, Hersteller und Montagebetriebe von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen müssen sich bei der "Vehicle Homologation Unit" (GSA Auto Unit) registrieren. Hierfür richtet die Behörde das elektronische Fahrzeug- und Händlerregister VEDIS (Vehicle and Dealership Information System) ein. Das System erfasst unter anderem registrierte Fahrzeughändler, Importeure und Konformitätsnachweise. 

Quellen und weitere Informationen: