Zollbericht Ghana Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Ghana reformiert Konformitätsprüfung für Importe

Seit dem 1. Juli 2026 prüft und zertifiziert die ghanaische Normenbehörde GSA selbst viele Importwaren im Easypass-Verfahren.

Von Andrea Mack | Bonn

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Ghana ein neues Verfahren zur Konformitätsbewertung von Importwaren. Die Ghana Standards Authority (GSA) hat die Durchführung des Programms "Ghana Easypass" übernommen und ist nun zentral für Prüfung und Zertifizierung zuständig. Zuvor wurde die im Exportland erforderliche Warenkontrolle von internationalen Prüfgesellschaften abgewickelt.

Mit dem neuen Verfahren will Ghana die Einhaltung nationaler und internationaler Standards sicherstellen, Verbraucher und Umwelt schützen und zugleich die Zollabfertigung konformer Waren beschleunigen. Für die erfassten Produkte ist vor dem Versand nach Ghana grundsätzlich eine Konformitätsprüfung erforderlich. Nach erfolgreicher Bewertung stellt die GSA ein Certificate of Conformity (CoC) aus, das bei der Einfuhr vorgelegt werden muss.

Breites Warenspektrum betroffen

Das Easypass-Programm erfasst eine Vielzahl von Industrie- und Konsumgütern. Dazu zählen unter anderem chemische Erzeugnisse, Kunststoffe und Gummiwaren, Textilien und Bekleidung, Metalle und Metallwaren, Maschinen und elektrische Ausrüstungen, Fahrzeuge und Fahrzeugteile sowie Mess- und Prüfgeräte. Aktuell genannt werden die Zolltarif-Kapitel 25, 27, 28, 29, 31, 32, Pos. 3403, 36, 37, 38, 39, 40, 42, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 78, 79, 80, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 89, 90, 94, 95 und 96. Die Auswahl der zertifizierungspflichtigen Waren kann sich jedoch jederzeit ändern.

Ausgenommen sind insbesondere Waren, die bereits von der ghanaischen Food and Drugs Authority (FDA) reguliert werden, etwa Lebensmittel, Kosmetik und pharmazeutische Erzeugnisse. Für solche Produkte kann eine Teilnahme am Programm jedoch freiwillig erfolgen.

Antragstellung und Prüfverfahren

Importeure oder Exporteure müssen ihren Antrag über das Online-Portal Easypass Ghana einreichen. Dem Antrag sind insbesondere Rechnungen sowie vorhandene Prüfberichte, Zertifikate oder Analyseberichte beizufügen. Die Behörde prüft die Unterlagen und führt bei Bedarf (je nach Risikoeinstufung) zusätzliche Wareninspektionen oder Laboruntersuchungen durch. 

Entsprechen die Produkte den geltenden Anforderungen, wird ein Konformitätszertifikat ausgestellt. Andernfalls erstellt die GSA einen Nichtkonformitätsbericht.

Drei Wege zur Konformitätsbewertung

Das Programm unterscheidet zwischen drei Konformitätsrouten. Route A gilt als Standardverfahren für alle Waren und Unternehmen. Route B richtet sich an bereits registrierte Produkte mit nachgewiesener Konformität. Route C ist für Hersteller oder Produkte vorgesehen, die im Rahmen eines Lizenzierungsverfahrens zugelassen wurden. 

Das sollten Exporteure beachten

Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Produkte unter das Easypass-Programm fallen und welcher Verfahrensweg (Route A, B oder C) in Frage kommt. Technische Unterlagen, Prüfberichte und Produktzertifikate sollten frühzeitig vorliegen, da die Konformitätsbewertung vor dem Versand erfolgt. Fehlende Nachweise können die Ausstellung des Konformitätszertifikats und damit die Einfuhrabfertigung in Ghana verzögern.

Nach Angaben der GSA ist das neue Verfahren für betroffene Warensendungen mit Versanddatum ab dem 1. Juli 2026 verpflichtend.

Quellen: