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Zollbericht Ghana Sonstige Abgaben

Weitere Einfuhrabgaben und Gebühren

Neben dem Zoll, der Einfuhrumsatzsteuer und der Verbrauchsteuer auf ausgewählte Waren fallen bei der Einfuhr in Ghana zahlreiche weitere Abgaben und Gebühren an.

Von Andrea Mack | Bonn

Abgabe für die staatliche Krankenversicherung  (National Health Insurance Levy - NHIL)

Die Abgabe für die staatliche Krankenversicherung beträgt 2,5 Prozent. Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist der Zollwert der Ware (bestehend aus Cost, Insurance and Freight, CIF) zuzüglich des Zolls und aller sonstigen Einfuhrabgaben mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und der NHIL selbst. Warenlieferungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, sind generell auch von der NHIL befreit.

Abgabe für den Ausbildungs-Treuhandfonds (Ghana Education Trust Fund Levy)

Die Abgabe für den Ausbildungs-Treuhandfonds beträgt 2,5 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich des Zolls und aller sonstigen Einfuhrabgaben mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und der GETF-Abgabe selbst. Warenlieferungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, sind generell auch von der GETF-Abgabe befreit.

Covid-19-Abgabe (Covid-19 Health Recovery Levy)

Eine Abgabe zum Ausgleich der Covid-19-Pandemie wird seit Mai 2021 auf alle mehrwertsteuerpflichtigen Lieferungen und Wareneinfuhren erhoben. Sie beträgt 1 Prozent des Zollwerts.

Abgabe für den Exportentwicklungs- und Investitionsfonds (Export Development and Investment Fund - EDIF Levy)

Einfuhren unterliegen einer Abgabe für den Exportentwicklungs- und Investitionsfonds in Höhe von 0,5 Prozent des Zollwerts.

ECOWAS-Abgabe (Trade Liberalisation Scheme Levy)

Die Abgabe wird auf Importwaren erhoben, die nicht aus Ländern der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS stammen. Sie beträgt 0,5 Prozent des Zollwerts.

Abgabe der Afrikanischen Union

Mit der Abgabe in Höhe von 0,2 Prozent des Zollwerts werden Einfuhren aus Staaten belastet, die nicht Mitglied der Afrikanischen Union sind.

Sondereinfuhrabgabe (Special Import Levy)

Die meisten Importwaren sind Gegenstand einer befristeten Sondereinfuhrabgabe, die zusätzlich zum Zoll erhoben wird. Die Abgabe beträgt 2 Prozent des Zollwerts. Sie wurde Ende 2019 um weitere fünf Jahre bis 2024 verlängert. Ausgenommen sind Mineralölerzeugnisse der HS-Positionen 2709 und 2710, Düngemittel des Zollkapitels 31 sowie Maschinen und Anlagen der Zollkapitel 84 und 85.

Die einprozentige Sonderabgabe für Maschinen und Anlagen wurde 2017 abgeschafft.

Einfuhrabgabe (Import Levy)

Bestimmte Geflügelerzeugnisse und Textilwaren werden mit einer zusätzlichen Einfuhrabgabe in Höhe von 5 Prozent des Zollwerts belastet. Betroffen sind Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel (HS-Position 0207), bestimmte Textilien und Bekleidung (ex HS-Kapitel 50 bis 63) sowie hygienische Binden, Tampons, Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren aus Stoffen aller Art (HS-Position 9619).

Abgaben und Gebühren für gebrauchte Fahrzeuge

Für die verpflichtende Untersuchung von Gebrauchtfahrzeugen ist bei der Einfuhr eine Gebühr (Examination Fee) von 1 Prozent zu entrichten. Außerdem werden Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, mit einer Sonderabgabe (Overage Penalty) belastet. Diese beträgt - je nach Alter (berechnet ab dem Herstellungsjahr) und Fahrzeugtyp – zwischen 2,5 Prozent und 100 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert des Fahrzeugs. Ausgenommen sind Krankenwagen und landwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren). Weitere Informationen zur Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Kalkulation der Einfuhrabgaben finden Sie bei der Steuerbehörde GRA und dem Zollabfertigungssystem ICUMS unter Information/Used Vehicles Duty Calculator.  

Umweltabgabe (Eco Levy)

Bei der Einfuhr von neuen und gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten (electric and electronic equipment - EEE) sowie Luftreifen erhebt Ghana eine warenspezifische Umweltabgabe. Diese wird als vorgezogene Recyclinggebühr nach dem Verursacher-Prinzip von der autorisierten Prüfgesellschaft SGS eingezogen. Eine Liste der betroffenen Waren und die Höhe der jeweiligen Umweltabgabe (in US$/Stück) findet sich in Anhang 5 des zugrundeliegenden Hazardous and Electronic Waste Control and Management Act, 2016 (Act 917).  

Abgaben auf Mineralölerzeugnisse

Gemäß dem Special Petroleum Act, 2014 (Act 879) werden Lieferungen bestimmter Mineralölprodukte mit einer Sondersteuer belastet. Die Special Petroleum Tax beträgt aktuell 0,46 Ghana-Cedi/Liter (GHc/l) für Benzin und Diesel, 0,39 GHc/l für Kerosin und 0,48 GHc/kg für Flüssiggas (LPG).

Mit dem Energy Sector Levies (Amendment) Act, 2021 (Act 1064) führte die Regierung weitere Abgaben zugunsten des Enegiesektors ein. Benzin und Diesel werden mit einer Energy Sector Recovery Levy in Höhe von 0,20 GHc/l belastet. Für Flüssiggas (LPG) beträgt diese Abgabe 0,18 GHc/kg.

Außerdem fällt für Benzin und Diesel eine Hygiene- und Schadstoffabgabe von 0,10 GHc/l an (Sanitation and Pollution Levy).

Hinzu kommt eine Abgabe für den Energiefonds in Höhe von 0,01 GHc/l für Benzin, Diesel und Kerosin.

Abgabe für die Export-Import Bank (EXIM Bank Levy)

Gemäß dem Ghana Export-Import Bank Act, 2016 (Act 911) muss der Einführer für alle gewerblich eingeführten Waren mit Ausnahme von Erdölprodukten eine Abgabe von 0,75 Prozent des Zollwerts entrichten, wovon 90 Prozent zur Finanzierung der Bank beitragen und 10 Prozent direkt an die Ghana Export Promotion Authority gezahlt werden.

Bearbeitungsgebühr (Processing Fee)

Für zollfrei eingeführte Waren fällt eine Bearbeitungsgebühr von 1 Prozent des Zollwerts an. Ausgenommen sind Waren, die für den Bildungs-, Gesundheits- oder Agrarsektor bestimmt sind.

Zollabfertigungsgebühr

Für die Nutzung des elektronischen Zollabfertigungssystems ICUMS wird eine Gebühr in Höhe von 0,4 Prozent des FOB-Werts der Waren (Free on Board) erhoben.

Quellensteuer (Withholding Tax)

Importeure müssen als Vorauszahlung auf Unternehmenssteuern eine Quellensteuer in Höhe von 1 Prozent des Zollwerts an die ghanaische Steuerbehörde abführen. Besonders zuverlässige Importeure, staatliche Institutionen, Diplomaten und bestimmte Waren sind von der Steuer ausgenommen.

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