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Recht kompakt | Guinea | Rechtsverfolgung

Rechtsverfolgung in Guinea

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Anerkennung und Vollstreckung

Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guinea nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht.

Gerichtssystem

Das Gerichtssystem Guineas ist unter anderem geregelt in Art. 110 ff. der guineischen Verfassung. Das höchste Gericht ist der Cour Suprême. Er entscheidet unter anderem über die Aufhebung von Urteilen der unteren Gerichte, über Verfügungen des Rechnungshofes sowie über die Rechtmäßigkeit der Gesetze und Rechtsakte der Exekutive. Die Cours d‘appel entscheiden über Berufungen gegen Urteile der unteren Gerichte. Sie entscheiden darüber hinaus über im Ausland ergangene Urteile und vollstrecken diese. Die Tribunaux de Première Instance sind für alle Streitigkeiten zuständig, die keinem anderen Gericht zugewiesen sind. Die Justices de paix sind im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Bereich zuständig für Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 50 Millionen Guinea-Franc.

Daneben gibt es in Guinea einige Spezialgerichte, beispielsweise das Arbeitsgericht für die Zone Conakry, Militärgerichte oder der Haute Cour de Justice, dessen Zuständigkeit bestimmte Handlungen des Präsidenten oder des Premierministers umfasst.

Schiedsgerichtsbarkeit

Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Guinea am 23. April 1991 in Kraft getreten. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar).

Für guineische Schiedsverfahren gilt das OHADA-Einheitsgesetz Acte uniforme relatif au droit de l‘arbitrage. Weitere Informationen zum Schiedsverfahren in den OHADA Mitgliedsländern erhalten Sie in dem GTAI-Bericht OHADA: Die Schiedsgerichtsbarkeit.

Anwälte vor Ort

Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Conakry steht eine Liste von im Land tätigen Anwälten und Organisationen zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit. 

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