Exportinitiative Gesundheitswirtschaft | Export deutscher Gesundheitsprodukte
Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien
Sie wollen in Indien, Indonesien oder Vietnam wachsen? Mit EXGW-Beratungsgutscheinen erschließen KMU und Start-ups neue Märkte – inklusive Marktanalyse, Partnersuche sowie regulatorischer Unterstützung.
Mit dem Pilotprojekt „Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien“ unterstützt die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft dabei, wachstumsstarke Märkte in Asien gezielt zu erschließen – mit passgenauer, externer Beratung zum Markteintritt, strategischen und regulatorischen Anforderungen. Gefördert werden externe Beratungsleistungen für Vorhaben in Indien, Indonesien und Vietnam – insbesondere in Biotech/Pharma sowie Medizintechnik/Digital Health.
Hintergrund und Zielsetzung des Pilotprojektes
Die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) ist Teil des Exportförderungsangebots des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter der Dachmarke „Mittelstand Global“ und wird durch Germany Trade & Invest (GTAI) umgesetzt.
Anknüpfend an diese Arbeit wurde das Pilotprojekt „Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien“ gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorbereitet. Ziel ist es, Unternehmen der industriellen Gesundheitswirtschaft durch qualifizierte Beratungsunternehmen beim Zugang zu und bei der Erschließung der Zielländer Indien, Indonesien und Vietnam zu unterstützen.
Was wird wie gefördert?
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zu Ihrem individuellen Markteintrittsvorhaben in den Zielländern Indien, Indonesien und Vietnam. Die Beratung kann – je nach Bedarf – insbesondere folgende Inhalte abdecken:
- Analyse Ihres Vorhabens und Festlegung des Beratungsziels (Kurzzusammenfassung).
- Länderspezifische Markteintrittsanalyse (zum Beispiel Marktattraktivität, Wettbewerb, Markteintrittsbarrieren, Strategie & operative Umsetzung).
- Beratung zu rechtlichen und regulatorischen Anforderungen (zum Beispiel Produktregistrierung, Erstattung, Ausschreibungs- und Vergabeverfahren).
- Unterstützung bei der Suche nach Partnern (zum Beispiel Distributoren und Kunden).
- Unterstützung bei Umsetzungsschritten (zum Beispiel im Kontext von Registrierung/Zulassungs- und Erstattungsverfahren oder Ausschreibungen).
Umfang: Pro Abruf werden maximal 10 Beratungstage à 8 Stunden gefördert.
Wer wird gefördert?
Das Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die in den Bereichen Biotech/Pharma oder Medizintechnik/Digital Health tätig sind und ein geschäftliches Interesse an Indien, Indonesien oder Vietnam verfolgen.
Für die Einordnung als KMU gilt im Kontext des Pilotprojekts: weniger als 750 Mitarbeitende und entweder weniger als 150 Millionen Euro Jahresumsatz oder weniger als 129 Millionen Euro Bilanzsumme.
Da die Förderung als De-minimis-Zuschuss gewährt wird, ist zudem die Einhaltung der De-minimis‑Vorgaben relevant. Dafür ist eine Teilnehmererklärung auszufüllen (siehe Download).
Wie hoch sind die Eigenanteile?
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Förderung (Zuschuss).
Regelfall: Sind die De-minimis‑Freigrenzen nicht ausgeschöpft, beträgt der Eigenanteil 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, da die Förderung auf 80 Prozent der Ausgaben begrenzt ist.
Wenn De-minimis ausgeschöpft ist: Die Gesamtkosten wären nur dann vollständig durch das Unternehmen zu tragen, wenn die EU‑Freigrenzen für De-minimis (in der Teilnehmererklärung genannt: 300.000 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren) bereits ausgeschöpft wurden.
Der Eigenanteil wird nach genehmigtem Leistungsabruf und freigegebener Beratung durch den Dienstleister vereinnahmt.
Wie ist der Antragsablauf?
Der Ablauf ist darauf ausgerichtet, Ihnen einen klaren Einstieg zu ermöglichen und die Förderfähigkeit vor Beratungsstart zu klären. Wesentliche Schritte sind:
- Teilnehmererklärung ausfüllen (inklusive Angaben zur De-minimis‑Situation) und die erforderlichen Informationen bereitstellen.
- Auf der Teilnehmererklärung ist zu kennzeichnen, für welches Land und für welche Branche sich das KMU interessiert.
- Einreichung über die Beratungsunternehmen (Dienstleister), die für den jeweiligen Zielmarkt und die jeweilige Branche zuständig sind.
- Die ausgefüllte Teilnehmererklärung wird dem Dienstleister übergeben, der sie bei Vollständigkeit der Angaben zur fachlichen (EXGW) und formalen Prüfung (BAFA) übermittelt.
- Nach positiver Prüfung der fachlichen und formalen Förderfähigkeit erfolgt die Freigabe des Leistungsabrufs durch das BAFA in Abstimmung mit EXGW.
- Beratungsstart: Nach Freigabe kann die Beratung wie vereinbart beginnen.
- Nach Abschluss sind ein Feedback‑Report (durch das Unternehmen) sowie ein Abschlussbericht (durch den Dienstleister) vorgesehen.
Downloads
Hinweis zur Nutzung des Mustervertrags
Die GTAI stellt diesen Mustervertrag als unverbindliche Arbeitshilfe und Orientierungsrahmen für die Beratungsverträge bereit. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung (keine Rechtsdienstleistung nach RDG); für die Einzelfallprüfung wird anwaltlicher Rat dringend empfohlen.
Haftung: Die GTAI haftet nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – nicht für leichte Fahrlässigkeit oder unvorhersehbare Schäden.
Aktualität: Der Vertrag spiegelt den Rechtsstand zum 15.06.2026 wider; Gesetzesänderungen und Rechtsprechung bleiben unberücksichtigt. Nutzer prüfen die Aktualität selbst.
Kontaktadressen
Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW)
Germany Trade & Invest (GTAI)
Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Tel.:+49(0)30 200 099-162
Referat 414-Außenwirtschaft, Messen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn
Tel.: +49(0) 6196 908-2713