Zollbericht Indien Antidumping, Antisubvention
Indien leitet Antidumpingverfahren für Cyanurchlorid ein
Betroffen sind Einfuhren aus der Europäischen Union und aus China.
09.07.2026
Von Andrea Mack | Bonn
Indien hat am 30. Juni 2026 ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Cyanurchlorid mit Ursprung in der Europäischen Union und China eingeleitet.
Gegenstand der Untersuchung ist Cyanurchlorid, ein chemischer Grundstoff, der unter anderem zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln, Farbstoffen und optischen Aufhellern verwendet wird. Diese Ware wird derzeit unter den indischen Zolltarifnummern 2916 39 90, 2933 39 90, 2933 69 10, 2933 69 90 und 2933 71 00 eingeführt. Die Zolltarifnummern dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich für die Untersuchung ist die Produktbeschreibung und nicht die zolltarifliche Einreihung.
Die Untersuchung wird von der indischen Behörde Directorate General of Trade Remedies (DGTR) durchgeführt. Stellt die Behörde Dumpingpraktiken und eine daraus resultierende Schädigung der indischen Industrie fest, können im weiteren Verfahren Antidumpingzölle eingeführt werden. Unternehmen, die Cyanurchlorid nach Indien exportieren, sollten prüfen, ob ihre Erzeugnisse von der Untersuchung erfasst werden.
Stellungnahmen und Informationen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Einleitungsbekanntmachung genannten Fristen über das Online-Portal SETU bei der DGTR einzureichen. Die Fallnummer lautet AD/OI/035/2026.
Quelle:
Mitteilung der DGTR vom 30. Juni 2026 zur Einleitung einer Antidumpinguntersuchung betreffend Einfuhren von Cyanurchlorid aus der Volksrepublik China und der Europäischen Union.