Zollbericht Indien Einfuhrverbote
Indien verbietet Importe aus Zwangsarbeit
Indien führt ein Einfuhrverbot für Waren aus Zwangsarbeit ein. Die Behörden können verdächtige Importe künftig gezielt überprüfen.
04.08.2026
Die indische Außenhandelsbehörde Directorate General of Foreign Trade (DGFT) verschärft ihre Einfuhrvorschriften und untersagt künftig die Einfuhr von Waren, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Die Neuregelung wurde mit der Notification No. 23/2026-27 vom 13. Juli 2026 in die Foreign Trade Policy 2023 aufgenommen und tritt 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Als Zwangsarbeit gilt gemäß dem Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) jede Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe verlangt und nicht freiwillig erbracht wird.
Mit der Public Notice No. 21/2026-27 hat die DGFT zudem ein Verfahren zur Überprüfung verdächtiger Importe eingeführt. Die Behörde kann von Amts wegen oder aufgrund von Hinweisen Ermittlungen einleiten und Informationen von Importeuren, Exporteuren und Herstellern anfordern. Kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass Zwangsarbeit eingesetzt wurde, kann die DGFT der Regierung ein Einfuhrverbot für diese Produkte empfehlen.
Die Regelung erfolgte vor dem Hintergrund neuer US-Zölle auf Importe aus Ländern, die den Handel mit Produkten aus Zwangsarbeit nicht wirksam unterbinden. Die USA erheben auf Importe aus Ländern mit entsprechenden Vorschriften einen Zusatzzoll von 10 Prozent, während für Länder ohne vergleichbare Regelungen Zölle von 12,5 Prozent vorgesehen sind.
Für deutsche Exporteure bedeutet die neue Vorschrift, dass Nachweise über die Herkunft und die Produktionsbedingungen ihrer Waren bei Lieferungen nach Indien an Bedeutung gewinnen. Unternehmen sollten ihre Lieferketten entsprechend dokumentieren, um mögliche Anfragen indischer Behörden beantworten zu können.
Quellen: DGFT Notification No. 23/2026-27 und Public Notice No. 21/2026-27 vom 13. Juli 2026