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IrakKonformitätserfordernisse / Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zoll
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Zollmeldung Irak Konformitätserfordernisse
Vorregistrierung im Ausfuhrland erforderllch für den Erhalt einer irakischen Importlizenz
18.12.2020
Die „State Company for Iraqi Fairs and Commercial Services“, eine Tochtergesellschaft des „Ministry of Trade in the Republic of Iraq“, hat das „Certificate of Registrations (CoR)“ für Hersteller und Zulieferer aus Exportländern für grundsätzlich sämtliche irakische Warenimporte eingeführt. Das CoR-Programm beginnt mit einer schrittweisen Umsetzung, abhängig von der Produktkategorie und gemäß eines festgelegten Zeitplans. Das Certificate of Registration (CoR) ist für Hersteller und Lieferanten eine obligatorische Voraussetzung für die Erlangung einer Importlizenz im Irak. So ist ab dem 1.1.2021 ein CoR für Elektro-Hausgeräte und IT-Ausrüstungen erforderlich, ab dem 1.2. gilt dies für chemische Erzeugnisse, 1.3. Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren, 1.4. für Papiererzeugnisse, 1.5. Kfz und Kfz-Teile, 1.6. Baumaterialien sowie Kunststoffwaren und Erzeugnisse aus Kautschuk, 1.8. Farben und Lacke, 1.10 Nahrungsmittel und sonstige Waren. Die irakische Regierung hat in Deutschland TÜV Rheinland mit der Ausstellung von CoR beauftragt.