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Portal 21 Irland Rechtsverfolgung

Gerichts- / Anwaltsgebühren

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten für irische Gerichte sind in den Court Fees Orders festgelegt, die jeweils für die oberen Gerichte (Supreme Court, Court of Appeal und High Court), den Circuit Court und den District Court getrennt erlassen werden. Die einzelnen Gebührentatbestände finden sich in den Anhängen der jeweiligen Court Fees Order. Die jeweils aktuellen Gebührentatbestände sind auf der Homepage des irischen Gerichtsdienstes (Courts Service) abrufbar.

Die Kosten für das Einreichen einer Klage betragen beim High Court derzeit (Januar 2026) beispielsweise - je nach Art des Falls und Streitwert - zwischen circa 150 und 400 Euro, beim Circuit Court zwischen 90 und 130 Euro und beim District Court zwischen 25 und 80 Euro. 

Gerichtskosten werden meist im Voraus bezahlt und können per Debit- oder Kreditkarte entrichtet werden.

Grundsätzlich muss die im Rechtsstreit unterlegene Partei alle Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Das Gericht kann jedoch grundsätzlich nach freiem Ermessen anders entscheiden. Einzelheiten regeln die Court RulesOrder 53 District Court Rules für Verfahren vor dem District Court, Order 66 Circuit Court Rules für Verfahren vor dem Circuit Court und Order 99 Rules of the Superior Courts für Verfahren vor den oberen Gerichten.

Anwaltsgebühren

Eine gesetzliche Gebührenordnung besteht in Irland nicht. Gemäß Section 150 des Legal Services Regulation Act 2015 müssen Solicitors und Barristers verständlich über zu erwartende Kosten aufklären. Wenn sich Änderungen zur Kostenschätzung ergeben, müssen sie diese proaktiv kommunizieren. Über die Einhaltung dieser und weiterer standesrechtlicher Vorschriften wacht die Legal Services Regulatory Authority. Für Firmenkunden ist relevant, dass diese Pflichten durch die Vereinbarung eines Rahmenvertrags nach Section 151 abbedungen werden können.

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist in Irland nicht grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es erhebliche Einschränkungen. Ein Anwalt darf sein Honorar für streitige Sachen (contentious business) nicht als Prozentsatz oder Anteil an der zugesprochenen Entschädigung oder dem Vergleichsbetrag berechnen (Section 149 des LSRA 2015). Dies gilt sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich, es sei denn, es handelt sich um reines Inkasso von Schulden (debt recovery).

Möglich sind allerdings bedingte Honorare - so genannte "No Win No Fee" - Vereinbarungen. Hierbei wird vereinbart, dass bei einem Misserfolg keine Anwaltsgebühren anfallen. Bei Erfolg wird jedoch kein Prozentsatz der Summe fällig, sondern ein vorher festgelegtes Honorar, das auf dem tatsächlichen Arbeitsaufwand (z. B. Stundensätze) basiert.

Germany Trade & Invest (Stand: Januar 2026)

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