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Portal 21 Irland Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz

Irlands gewerblicher Rechtsschutz ist stark an europäische und internationale Standards angebunden und wird im Kern durch spezielle Fachgesetze zum Patent-, Marken- und Geschmacksmusterrecht sowie durch die Mitgliedschaft in EU, EPO und WIPO geprägt. Zuständig ist das Intellectual Property Office of Ireland (IPOI, vormals Patent Office).

Patentrecht: Falls jemand seine Erfindung nur in Irland schützen möchte – in Abgrenzung zum je nach Ausgestaltung europaübergreifend schützenden europäischen Patent –, so bedarf es hierzu eines nationalen Patentes. Das irische Patentrecht findet seine gesetzliche Grundlage im Patentgesetz aus dem Jahre 1992 (Patents Act 1992). Die Dauer des gewährten Schutzes beträgt für das sogenannte kurzzeitige Patent 10 Jahre, für das langzeitige Patent 20 Jahre. Letzteres verlangt neben der Neuheit und industriellen Anwendbarkeit noch einen erfinderischen Schritt in allen technologischen Gebieten. Ein kurzzeitiges Patent wird bereits bei Vorliegen der Neuheit und industriellen Anwendbarkeit ausgestellt, wenn es dem Anmeldungsobjekt nicht offensichtlich am besagten erfinderischen Schritt mangelt.

Seit 2023 besteht zudem die Möglichkeit, einheitlichen Patentschutz (Unitary Patent) mit Zuständigkeit des Unitary Patent Court für teilnehmende Mitgliedsstaaten zu nutzen, wobei Irland an das unionsrechtliche System angebunden ist.

Markenrecht: Seine nationale Regelung hat das Markenrecht in Irland im Trademarks Act 1996 gefunden. Das Gesetz regelt unter anderem die Eintragungsvoraussetzungen (Unterscheidungskraft, keine Täuschungsgefahr, kein Verstoße gegen die öffentliche Ordnung / Moral) sowie den zivilrechtlichen Schutz bei Verletzung, einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Sobald eine Marke beim irischen IPOI erfolgreich angemeldet und im offiziellen Patent Office Journal veröffentlich wurde sowie keine begründeten Zweifel Dritter angemeldet wurden, genießt die Marke einen Schutz von zunächst zehn Jahren. Verlängerungen für Intervalle gleichen Zeitraumes sind anschließend möglich. Marken werden beim IPOI eingetragen. Daneben sind Unionsmarken beim EUIPO möglich, die in Irland unmittelbar gelten, da Irland Mitglied der Europäischen Union ist.

Geschmacksmusterschutz: Registrierte Geschmacksmuster (registered designs) genießen Schutz auf der Grundlage des Industrial Designs Act 2001. Gemäß dessen section 43 beträgt die grundsätzliche Schutzdauer fünf Jahre, eine Verlängerung um jeweils fünf weitere Jahre ist bis zu einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren möglich. Geschützt wird die Erscheinungsform eines Produkts oder eine Teils davon. Voraussetzung ist insbesondere Neuheit und Eigenart. Neben nationalen eingetragenen Designs beim IPOI stehen Gemeinschafts-Geschmacksmuster nach der EU-Designverordnung zur Verfügung, die in Irland automatisch gelten.

Irland ist unter anderem Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ); des Straßburger Abkommens über die internationale Patentklassifikation vom (IPC); des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ); des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PTC); der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sowie des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken.

Als Mitglied der Europäischen Union unterliegt Irland unmittelbar den unionsrechtlichen IP-Regimen (Unionsmarke, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Unitary Patent System) und ist zugleich Mitglied der European Patent Organisation (EPO).

Germany Trade & Invest (Stand: Januar 2026)

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