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Rechtsmeldung Irland Gesellschaftsrecht

Was wird aus den Covid-Sonderregeln im irischen Gesellschaftsrecht?

In Irland gab es befristete Sonderregelungen, die das Arbeiten zu Pandemiezeiten ermöglichen sollten. Zum Jahreswechsel fallen einige dieser Regelungen weg, andere bleiben noch etwas.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Mit dem Companies (Miscellaneous Provisions (Covid-19) Act 2020 wurden in Irland – wie auch in vielen anderen Ländern – Sonderregeln für bestimmte Rechtsgebiete eingeführt. Ohne diese Sonderregeln hätte unter Pandemiebedingungen Vieles nicht funktioniert. So wurde in der durch das genannte Gesetz neu eingefügten section 174A des Companies Act 2014 eine digitale Hauptversammlung ermöglicht, zunächst für das Jahr 2020. Diese Regelung wurde dann auf die Folgejahre ausgedehnt und wird nunmehr auch bis Ende 2024 verfügbar sein.

Eine andere, relevante Covid-Ausnahmeregel wird hingegen zum Ende des Jahres enden. Bei unbezahlten Schulden eines bestimmten Mindestbetrages besteht für Gläubiger die Möglichkeit, einen „statutory demand“ (gesetzliche Zahlungsanforderung) zu versenden. Wird darauf nicht gezahlt, können Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen. Die Ausnahmeregel sah vor, dass der oben erwähnte Mindestbetrag vorübergehend auf 50.000 Euro angehoben wurde. Ab 1. Januar 2024 wird die ursprüngliche Regel wieder aufleben: der Mindestbetrag sinkt auf 10.000 Euro bei einem einzelnen Gläubiger, beziehungsweise 20.000 Euro für den Fall, dass mehrere Gläubiger existieren. 

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