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Israel setzt nächste Stufe der Normen- und Einfuhrreform um

Israel übernimmt EU-Normen für weitere Produktkategorien. Das vereinfacht deren Einfuhr. Prüfungen der Normkonformität werden nicht abgeschafft, aber zum Teil erleichtert.

Von Wladimir Struminski | Israel

Israel setzt die Anfang 2025 in Kraft getretene Normen- und Importreform fort. Grundlage bleibt die stufenweise Eingliederung von 43 EU-Regelungen in das israelische Normenwesen. Damit entfällt die Notwendigkeit, bei der Einfuhr die Konformität mit den bisher relevanten israelischen Normen nachzuweisen: Es genügt die Erfüllung der europäischen Auflagen.

Ausweitung auf weitere Produktgrupppen

Anfang Juli 2026 hat Israel diese Reform auf weitere Produktkategorien ausgedehnt. Die Erweiterung umfasst 49 israelische Pflichtnormen. Diese erfassen jeweils ganze, zum Teil umfangreiche Produktgruppen. Die Zahl der Produkte, die von der nunmehr in Kraft getretenen Umsetzungsstufe der Reform profitieren, dürfte daher um ein Vielfaches höher sein. Wohlgemerkt dürfen Importeure das Einfuhrverfahren weiterhin im Einklang mit den bisherigen israelischen Normen abwickeln.

Die Einführung des "europäischen Verfahrens“, wie es kurz genannt wird, umfasst:

  • Schnellkochtöpfe
  • Kartuschenbetriebene Bolzensetzgeräte
  • Elektrische Rasenmäher, Rasentrimmer und andere Gartengeräte
  • Elektrische Tor-, Garagentor-, Fenster-, Rollladen- und Markisenantriebe
  • Elektrische Spiel- und Freizeitgeräte
  • Einwegbatterien
  • Starterbatterien
  • Lithium- und Nickelakkus
  • Industrielle Dampfsterilisatoren
  • PVC-Flachkabel
  • Handgeführte oder transportable Elektrowerkzeuge
  • Lichtbogenschweißgeräte
  • Hebeschlingen aus Chemiefasern
  • Bauaufzüge
  • Gasherde, Gaskochfelder und Gasbacköfen
  • Flammrohr-Dampfkessel
  • Wiederbefüllbare oder nicht wiederbefüllbare Flüssiggasbehälter
  • Druckbehälter
  • Nahtlose Aluminium- oder Stahlgasflaschen
  • Motorisierte Hängegerüste
  • Stahldrahtseile

Die Einführung des "europäischen Verfahrens“ ist von der Einstufung verschiedener Produkte nach Risikogruppen zu unterscheiden, von denen die Anforderungen an die Prüfung der Normkonformität abhängen. Für die meisten der oben genannten Produktkategorien ändern sich diese Anforderungen nicht. 

Es gibt allerdings vier Produktgruppen, für die Ausnahmen gelten: Gasherde, Gaskochfelder und Gasbacköfen sowie Flammrohr-Dampfkessel werden von der Kategorie „hohes Risiko“ in die Kategorie "mittleres Risiko“ überführt. Indessen bleiben für sie weitgehende Anforderungen an die Nachweisdokumentation bestehen. Hebeschlingen aus Chemiefasern sowie Bauaufzüge für Personen und Material wechseln ebenfalls von der Kategorie „hohes Risiko“ in die Kategorie „mittleres Risiko“. Ihre Einfuhr ist jedoch an keine zusätzlichen Dokumentations- und Nachweisanforderungen geknüpft.