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Rechtsmeldung | Japan | Mediation

Singapur-Konvention über Mediation tritt für Japan in Kraft

Ab 1. April 2024 gilt die "United Nations Convention on International Settlement Agreements Resulting from Mediation" auch für Japan. Es ist damit der zwölfte Vertragsstaat.

Von Julia Merle | Bonn

Die sogenannte Singapur-Konvention über Mediation aus dem Jahr 2019 betrifft die grenzüberschreitende Durchsetzung von sich aus der Mediation ergebenen internationalen Vergleichsvereinbarungen. Mit der Konvention soll die Mediation als alternative Streitbeilegungsmethode bei Handelsstreitigkeiten gefördert und der internationale Handel erleichtert werden.

Bei seinem Beitritt zu dem Übereinkommen hat Japan gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. b des Abkommens erklärt (reservation), dass dieses nur in dem Umfang anwendbar sein soll, auf den sich die Parteien des Vergleichs geeinigt haben. 

Der japanische "Act for Implementation of the United Nations Convention on International Settlement Agreements Resulting from Mediation" zur Umsetzung der Konvention in das nationale Recht wird am 1. April 2024 in Kraft treten.

Japan war als zwölfter Staat der Singapur-Konvention über Mediation am 1. Oktober 2023 beigetreten. Bisher haben insgesamt 56 Staaten das Abkommen unterzeichnet.

Zum Thema: 

  • Pressemitteilung des japanischen Außenministeriums vom 2. Oktober 2023 (Englisch
  • Presseinformation der Vereinten Nationen "UNIS/L/350" vom 3. Oktober 2023 (Englisch)
  • Act for Implementation of the United Nations Convention on International Settlement Agreements Resulting from Mediation vom 28. April 2023 (Japanisch/Englisch)
  • Text der Singapur-Konvention über Mediation vom 20. Dezember 2018, in Kraft getreten am 12. September 2020 (Englisch
  • Übersicht der Unterzeichnerstaaten
  • GTAI-Publikation Recht kompakt Japan
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